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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisungren, die zuvor nicht mit <strong>ATLAS</strong> in das Zolllagerverfahren überführtwurden, ist möglich.(3) Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, eine EGZ-ZL in mehrerenAbschnitten zu übermitteln. Den letzten Abschnitt kennzeichnet derTeilnehmer als solchen, damit im Anschluss der Einfuhrabgabenbescheiderstellt werden kann.4.7.3 Bearbeitungsmöglichkeiten4.7.3.1 Ergänzende Zollanmeldung (FV, ZL)(1) Die vom Teilnehmer zu einer vZA/AZ übersandten EGZ-Datenwerden positionsweise mit den von der Abfertigungszollstelle an dieAbrechnungszollstelle übermittelten Daten zu einer vollständigenZollanmeldung zusammengeführt.(2) Der Benutzer wählt aus der Liste die älteste EGZ aus und führtfolgende Tätigkeiten durch:• Überprüfung,• Berechnung und Festsetzung der Einfuhrabgaben sowie• Übermittlung des Einfuhrabgabenbescheids an den Teilnehmer(3) Bei der Abrechnung vereinfachter Anmeldeverfahren (VAV) undAnschreibeverfahren (ASV) ist darauf zu achten, dass die buchmäßigeErfassung nicht bereits während des Abrechnungszeitraumsdurchgeführt wird. Ist nach Zugang des letzten Teils einer EGZ ausschließlichEinfuhrumsatzsteuer festzusetzen, kann die buchmäßigeErfassung auch während des Abrechnungszeitraums durchgeführtwerden.(4) Der Benutzer druckt zwei Tage vor Ablauf der in der Bewilligungfestgelegten EGZ-Abgabefrist eine Liste der noch unerledigtenvZAen/AZen aus und leitet sie dem Teilnehmer mit der Aufforderungzu, innerhalb der verbleibenden Frist eine EGZ abzugeben. FürvZA/AZ-Positionen, für die trotz mehrfacher Aufforderung noch keineEGZ vom Teilnehmer übermittelt wurde, kann der Benutzer einenEinfuhrabgabenbescheid erstellen, der dem Teilnehmer automatisiertzugestellt wird. Sofern der elektronische Einfuhrabgabenbescheiddurch den Anmelder nicht verarbeitet werden kann, drucktder Benutzer den Einfuhrabgabenbescheid aus und übermittelt ihndem Anmelder. Hierbei sind jedoch die Regelungen des Kapitels3.2.1 Absatz 3 zu beachten.(5) Erscheint nach Aufruf der Anwendung ein Hinweis zu einerEGZ, zu der noch kein Einfuhrabgabenbescheid erstellt wurde, obwohldie Zahlungsfrist abzulaufen droht, ist die EGZ unverzüglich zubearbeiten und der Einfuhrabgabenbescheid zuzustellen.(6) Vor der Bearbeitung einer EGZ muss über die Suchfunktion ermitteltwerden, ob es sich um eine EGZ mit Sonderfalleingabenhandelt. Liegen die Voraussetzungen zur Anwendung des beantrag-Dok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben4 FunktionsumfangSeite 39

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