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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisung(3) Nach automatisierter Überlassung im vereinfachten <strong>Verfahren</strong>ZV storniert die Abgangsstelle den Versandvorgang nur, wenn derTeilnehmer glaubhaft macht, dass irrtümlich fehlerhafte Angabenübermittelt wurden und keine Waren mit dem fehlerhaften VBD denbewilligten Gestellungsort verlassen haben. Das ausgedruckte VBDwird der Abgangsstelle unverzüglich vorgelegt und von dieser mitdem Vermerk „Storniert" versehen und zur Belegsammlung genommen.Dem Teilnehmer wird die Stornierung mitgeteilt.4.8.2.3 Überlassung(1) Ergibt die Prüfung der angenommenen Versandanmeldung,unabhängig davon, ob eine Zollkontrolle durchgeführt wurde, keinenAnlass zu Beanstandungen, schließt die Abgangsstelle die Überführungin das gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren mitÜberlassung der Waren ab. Eine positionsweise Überlassung (beimehr als einer angemeldeten Warenposition) ist im Versandverfahrennicht möglich.(2) Die Überlassung der Waren wird allen angemeldeten Durchgangszollstellenmit einer Vorab-Durchgangsanzeige sowie der angemeldetenBestimmungsstelle mit einer Vorab-Ankunftsanzeigeautomatisiert mitgeteilt.(3) Der HV kann ein Mehrstück des VBD (mit dem Vermerk „Kopie“und der Kennzeichnung als Alternativnachweis) vorbereiten, das beider Beendigung von der Bestimmungsstelle entsprechend Artikel358 Absatz 5, Artikel 361 Absatz 3 und Artikel 365 Absatz 2 ZK-DVO behandelt werden soll (siehe Kapitel 4.8.5.1).4.8.2.3.1 Benutzer- oder Teilnehmereingabe - Normalverfahren(1) Die Abgangsstelle überlässt die Waren, dokumentiert dies in derAnwendung und erzeugt die Druckausgabe des VBD, ggf. mit LdP.(2) Das VBD begleitet die Waren während der Beförderung.(3) Hat die Abgangsstelle zugelassen, die Waren an einem Ort außerhalbdes Amtsplatzes zu gestellen, kann sie das von ihr gemäßAbsatz 1 ausgedruckte VBD per Telefax an einen vom HV bestimmtenEmpfänger übermitteln. Hierbei muss die Lesbarkeit der Telefaxkopie(insbesondere des Barcodes) gewährleistet sein.(4) Im Fall der Benutzereingabe nimmt die Abgangsstelle das ExemplarNr. 1 der Versandanmeldung zu ihrer Belegsammlung. Zusätzlichvorgelegte Exemplare Nr. 4 und 5 der Versandanmeldungsind dem HV zurückzugeben.(5) Im Fall der Teilnehmereingabe wird dem HV die Überlassungder Waren mit der Überlassungsnachricht automatisiert bekanntgegeben.Dok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben4 FunktionsumfangSeite 49

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