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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisungÄnderungen aus mehreren Änderungsnachrichten in einem Einfuhrabgabenänderungsbescheidzusammenfassen.4.7.7 Festsetzung der Einfuhrabgaben/Anerkennung der Bemessungsgrundlagen4.7.7.1 Nicht abschließende Festsetzung der Einfuhrabgaben/Anerkennung der Bemessungsgrundlagen(1) Kapitel 4.6.5.2 gilt sinngemäß.(2) Sofern die Bemessungsgrundlagen einer BA-Position noch nichtabschließend anerkannt wurden, können Abgänge einer EGZ-ZL,die sich auf diesen noch nicht abschließend anerkannten Zugangbeziehen, ausschließlich nicht abschließend festgesetzt werden.4.7.7.2 Abschließende Festsetzung der Einfuhrabgaben/Anerkennung der Bemessungsgrundlagen ohne Änderung/mit ÄnderungKapitel 4.6.5.3 und 4.6.5.4 gelten sinngemäß.4.7.8 Einfuhrabgabenänderungsbescheid aufgrund einer Neuberechnung(1) Ändert sich bei einem Lagerzugang durch eine vom Benutzerdurchgeführte Änderung oder eine Teilnehmernachricht die Zollwertangabepro Maßeinheit oder die Warennummer und existierenbereits Abgänge per EGZ-ZL zu diesem Zugang, muss der Benutzerdie Abgänge neu berechnen. Bei der Neuberechnung muss derBenutzer für Lagerabgänge EGZ-ZL, die abschließend festgesetztsind, einen Einfuhrabgabenänderungsbescheid erstellen, sofern dasinterne Kennzeichen „Anmeldung befindet sich im Endzustand“noch nicht gesetzt ist.(2) In anderen Fällen kann der Benutzer außerdem einen Einfuhrabgabenänderungsbescheidohne weitere Bearbeitung des LagerabgangsEGZ-ZL erstellen.4.7.9 Meldungen an externe StellenSoweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, gelten die Regelungendes Kapitels 4.6.6 sinngemäß.AutomatisierteMeldungen4.7.10 Schnittstelle zu NIZZA(1) Nacherhebungen auf Grund des Änderungsverfahrens werdenautomatisiert gemeldet.(2) Im Übrigen gelten die Regelungen des Kapitels 4.6.8 sinngemäß.Schnittstellezu NIZZADok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben4 FunktionsumfangSeite 43

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