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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisungschreibung durchzuführen, muss der Benutzer eine Teilung desDokumentes vornehmen.(8) Der Benutzer erzeugt arbeitstäglich für jeden Beteiligten, demeine Onlineabschreibung nicht automatisiert mitgeteilt wird, eineDruckausgabe.4.6.10 Abfertigungsbezogene Besonderheiten4.6.10.1 Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehrnach aktiver Veredelung in einem anderen Mitgliedstaat(<strong>Verfahren</strong>scodes 4054 und 4254)(1) Die <strong>Verfahren</strong>scodes 4054 und 4254 können nur im Normalverfahrengenutzt werden. Die Turboabfertigung ist nicht möglich.(2) Im Positionszusatz der allgemeinen Positionsdaten muss derHinweis „AV/S“ eingetragen werden.(3) Vor Annahme der Zollanmeldung muss sich der Benutzer dasAuskunftsblatt INF 1 vorlegen lassen, sofern nicht eine andere Formdes Informationsflusses zugelassen ist. Das Auskunftsblatt INF 1 istin den vorgesehenen Feldern zu erfassen. Die sich daraus ergebendenAbgaben werden per Sonderfalleingabe erfasst. Ausgleichszinsenmüssen außerhalb von <strong>ATLAS</strong> berechnet und angefordertwerden. Ebenso müssen AÜV und außenwirtschaftsrechtlicheMeldungen auf herkömmlichem Weg abgegeben werden.(4) Im Einfuhrabgabenbescheid wird automatisiert ein Hinweis ausgegeben,dass die Beträge aus dem Auskunftsblatt INF 1 übernommenwurden.4.6.10.2 Wiedereinfuhr nach passiver Veredelung(1) Veredelungs- und Ausbesserungsscheine müssen im Rahmender allgemeinen Positionsdaten als Unterlage zur Position mitNummer und Datum angegeben werden. Die Abschreibung nachWiedereinfuhr im PV erfolgt nur auf dieser Unterlage. Die Einzelheitenzur Vorlage der Veredelungs-/Ausbesserungsscheine regelt derAbfertigungsleiter.(2) In <strong>ATLAS</strong> kann nur der Minderungsbetrag oder die Bemessungsgrundlagefür die Mehrwertverzollung angegeben und bei derAbgabenberechnung berücksichtigt werden. Die Darstellung undBerechnung dieser Grundlagen wird nicht unterstützt und mussdeshalb weiterhin schriftlich abgegeben werden. Die Einzelheitenzur Vorlage regelt der Abfertigungsleiter.4.6.10.3 Überwachung oder Abrechnung eines Zollverfahrens in einemanderen Mitgliedstaat(1) Werden Waren in Deutschland in ein Zollverfahren überführt,das in einem anderen Mitgliedstaat überwacht oder abgerechnetDok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben4 FunktionsumfangSeite 36

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