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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisung4.8.10 Durchgangszollstelle TIR-<strong>Verfahren</strong>Das Zollgebiet der Gemeinschaft gilt im TIR-<strong>Verfahren</strong> als eine Vertragspartei.Wegen der Beschränkung der elektronischen Abwicklungdes TIR-<strong>Verfahren</strong>s im NCTS auf das Zollgebiet der Gemeinschaft,ist das Anmelden von Durchgangszollstellen in den elektronischenDaten nicht zulässig.4.8.11 Beendigung - TIR-<strong>Verfahren</strong>4.8.11.1 Allgemeines(1) Das TIR-<strong>Verfahren</strong> ist in der Anwendung zu beenden, wenn derCarnetinhaber die Waren unter Vorlage des TIR-VBD, des CarnetTIR-Heftes und aller erforderlichen Dokumente der Bestimmungszollstelle/Ausgangszollstellegestellt oder einem zugelassenenEmpfänger TIR (ZT) übergeben hat.(2) Der ZT stellt der Person, die die Sendung übergibt, auf Antrageine Eingangsbestätigung aus (Artikel 454b Absatz 4 ZK-DVO), diejedoch nicht als Nachweis für die ordnungsgemäße Beendigung desTIR-<strong>Verfahren</strong>s verwendet werden kann.(3) Dem ZT ist nicht bewilligt, Warensendungen in Empfang zunehmen, die im Ausfallverfahren nur mit dem Carnet TIR-Heft befördertwurden (siehe Kapitel 8.2.5). Diese Sendungen sind der Bestimmungszollstellezu gestellen, die TIR-<strong>Verfahren</strong> sind durch diesezu beenden.(4) Wenn die angeforderten Daten eines TIR-<strong>Verfahren</strong>s einer ausländischenAbgangszollstelle/Eingangszollstelle aufgrund einesFehlers im Nachrichtenaustausch mit anderen Ländern nicht zurVerfügung stehen, wird der Grund hierfür angezeigt.VBDEmpfangsbestätigung4.8.11.2 Benutzereingabe - Normalverfahren(1) Mit der Gestellung der Waren legt der Carnetinhaber das TIR-VBD ggf. mit der LdP zur Mitteilung der MRN und dem Carnet TIR-Heft einschließlich aller Begleitdokumente zur Prüfung vor.(2) Die Bestimmungszollstelle/Ausgangszollstelle schließt die Beendigungdes TIR-<strong>Verfahren</strong>s mit Übersenden der Eingangsbestätigungund Kontrollergebnisnachricht an die Abgangszollstelle/Eingangszollstelleunverzüglich ab. Sie berücksichtigt dabei alleanderen vorliegenden Informationen und ggf. die Ergebnisse ihrereigenen Kontrollmaßnahmen.(3) Die Bestimmungszollstelle/Ausgangszollstelle dokumentiert ihrePrüfungsergebnisse und die auf dem Carnet TIR-Heft und/oder demTIR-VBD vermerkten, während der Beförderung aufgetretenen Ereignissein der Anwendung.(4) Ein Abschluss der Benutzereingabe ohne sonstige Kontrollmaßnahmen(Kontrollergebnis „als konform betrachtet“) ist erst möglich,Dok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben4 FunktionsumfangSeite 65

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