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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisung(4) Gehen bei der Abgangsstelle Beendigungsnachweise in Papierformein, obwohl der Versandvorgang bereits elektronisch beendetbzw. erledigt ist, kann der Eingang des Papierrückscheins - auchwenn er von einer anderen Bestimmungsstelle stammt als derjenigen,die den Vorgang elektronisch beendet hat - nicht mehr im Systemerfasst werden. In jedem Fall ist jedoch eine Entscheidung überdie Einleitung von Nachprüfungsverfahren mit Vordruck TC21 zutreffen.4.8.6.1.3 Erledigung durch das für SMV zuständige HZADas Versandverfahren wird von dem für SMV zuständigen HZA beendet/erledigt,wenn• das Versandverfahren bei der Abgangsstelle nicht erledigtwerden konnte, weil die Ankunftsanzeige und/oder die Kontrollergebnisnachrichtnicht vorlag, ggf. nach Durchführungdes Suchverfahrens oder des Abgabenerhebungsverfahrens,oder• von einer ausländischen Bestimmungsstelle festgestellte Unstimmigkeitenmit dem Vermerk „Untersuchung eingeleitet"übermittelt wurden, nach Auswertung der eingegangenen Untersuchungsergebnisseder Bestimmungsstelle, oder• die Abgangsstelle Versandvorgänge mit KontrollergebniscodeB 1, für die sie zuvor die automatisierte Zuordnung zum fürSMV zuständigen HZA unterbrochen hatte, zur Inanspruchnahmedes HV/Bürgen für eine im Versandverfahren entstandeneUnstimmigkeit manuell an das HZA weitergeleitet hat.4.8.6.1.4 Erledigung von im Ausland im Papierverfahren beendeterVersandverfahren(1) Der NHD im Land der tatsächlichen Bestimmungsstelle informiertden deutschen NHD darüber, dass die Abgangsstelle eine mitden erforderlichen Vermerken versehene Kopie des VBD als Papier-Rückscheinerhalten wird, weil die Beendigung des Versandverfahrensan der Bestimmungsstelle im Ausland im NCTS technischnicht möglich war und zeitnah auch nicht nachgeholt werdenkann.(2) In diesen Fällen werden die deutschen Abgangsstellen durchden NHD kontaktiert und angewiesen, den Eingang des Papier-Rückscheins zu überwachen und danach, ggf. in Zusammenarbeitmit dem für SMV zuständigen HZA, die manuelle Erledigung desVersandvorgangs sicherzustellen.(3) Eine Erledigung des Versandvorgangs allein auf Grundlage derMitteilung des NHD ist unzulässig. Die Erledigung setzt den Eingangdes bestätigten Kontrollergebnisses der Bestimmungsstelleals Nachweis der Beendigung zwingend voraus.Dok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben4 FunktionsumfangSeite 60

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