12.07.2015 Aufrufe

IT-Verfahren ATLAS - KIS

IT-Verfahren ATLAS - KIS

IT-Verfahren ATLAS - KIS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisungin der Belegsammlung „<strong>ATLAS</strong>-SumA“, „<strong>ATLAS</strong>-FV“, „<strong>ATLAS</strong>-ZL“,„<strong>ATLAS</strong>-AV/UV“, „<strong>ATLAS</strong>-Versand“, „<strong>ATLAS</strong>-Ausfuhr“ oder bei erstmaligerErfassung in der Belegsammlung „<strong>ATLAS</strong>-NEE“ abgelegt.(7) In die Belegsammlung sind auch separat erstellte Textdokumenteaufzunehmen, die z.B. zu erstellen sind, falls ein Vermerk dieZeichenkapazität des Eingabefeldes übersteigt. In diesem Fall erfasstder Benutzer einen Hinweis auf das Textdokument und dessenSeitenzahl im entsprechenden Vermerk-Feld.(8) Die Belegsammlung ist fortlaufend unvollständig. Für ausschließlichelektronisch vorhandene Zollanmeldungen sind wederFehlblätter noch Druckausgaben zu erstellen.(9) Unbeschadet der sonstigen Erleichterungen für <strong>ATLAS</strong>-Belegsammlungenist jedoch für sämtliche <strong>ATLAS</strong>-Zollanmeldungen, Unterlagenund Abgabenbescheide, die traditionelle Eigenmittel derGemeinschaft betreffen (EigenmittelVO - VSF Z 02 06), die <strong>Verfahren</strong>sanweisungzu Artikel 17 der EigenmittelVO - Erlass vom29.02.2008 - III A 3 - S 0512/05/0004 - Dok.-Nr. 2008/0040649 - zubeachten.(10) Die in dieser <strong>Verfahren</strong>sanweisung getroffenen Regelungen fürdas Erfassen und Sammeln von Belegen gehen den in der DienstvorschriftVSF Z 28 01 getroffenen Regelungen vor.(11) Unbeschadet des vorstehenden Absatzes sind Ausfuhranmeldungenfür Erstattungszwecke und/oder Kontrollexemplare T5 auchbei gleichzeitiger Abgabe einer elektronischen Versandanmeldungentsprechend der Dienstvorschrift „Erfassen und Sammeln der Zollbelege“- Dienstvorschrift VSF Z 28 01 - zu behandeln.3.1.2 Vorlage von Unterlagen im Rahmen der Teilnehmereingabe(1) Bei der Teilnehmereingabe wird gemäß Artikel 77 Absatz 2 ZKweitgehend auf die Vorlage von Unterlagen verzichtet. Der Abfertigungsbeamtekann in Einzelfällen die Vorlage der in Artikel 62 Absatz2 ZK genannten Unterlagen verlangen. Einzelheiten könnendem in Kapitel 9.2 beigefügten Erlass entnommen werden.(2) Auf die Vorlage der nachstehenden Unterlagen kann grundsätzlichverzichtet werden:• Alle Handelsdokumente (Handelsrechnungen, Frachtrechnungen)mit der Ausnahme, dass auf der Handelsrechnung eineUrsprungserklärung abgegeben wurde und für die angemeldetenWaren eine Vorlagepflicht für eine nichtpräferenzielle Ursprungserklärungbesteht.• Präferenznachweise, sofern sie keine gleichzeitige Doppelfunktionals nichtpräferenzielles Ursprungszeugnis haben unddie Vorlagepflicht eines solchen für die angemeldeten Warenbesteht oder sie in Israel ausgestellt wurden.• Übrige Bescheinigungen, die zu einer besonderen Codelinieführen (Handarbeitsbescheinigungen, Bescheinigungen überVerzicht aufdie VorlagevonUnterlagenDok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben3 Grundsätzliche RegelungenSeite 5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!