12.07.2015 Aufrufe

IT-Verfahren ATLAS - KIS

IT-Verfahren ATLAS - KIS

IT-Verfahren ATLAS - KIS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisunggemäße Beendigung des Versandverfahrens verwendet werden.(3) Die Ankunftsanzeige ist gemäß den Vorschriften der ZK-DVOvor dem Entladen, d.h.• bei Raumverschluss vor dem tatsächlichen Entladen des Beförderungsmittelsoder Behälters,• bei Packstückverschluss auch nach dem Entladen des Beförderungsmittelsoder Behälters, spätestens jedoch vor Entfernender Packstückverschlüsse,• bei Nämlichkeitssicherung durch Beschreiben auch nach demEntladen des Beförderungsmittels oder Behälters, jedoch unbedingtvor dem Öffnen der Verpackung oder bei unverpacktenWaren vor dem Verfügen über die Warender Bestimmungsstelle zu übermitteln.(4) Die Abgangsstelle wird über die Ankunft der Waren bei dem ZEunmittelbar nach Eingang der Ankunftsanzeige bei der Bestimmungsstelleautomatisiert durch die Eingangsbestätigung unterrichtet.(5) Bei offensichtlichen Verschlussverletzungen und/oder sonstigenUnregelmäßigkeiten lehnt der ZE zunächst die Übernahme der Warenab und unterrichtet die Bestimmungsstelle, die über das weitereVorgehen entscheidet. Die Ankunftsanzeige ist in diesen Fällen nurnach Absprache mit der Bestimmungsstelle zu übermitteln, wenndiese die Fortsetzung des vereinfachten <strong>Verfahren</strong>s ZE, ggf. nacheiner Zollkontrolle, zugelassen hat.4.8.5.3.2 Entladeerlaubnis(1) Die Bestimmungsstelle übermittelt dem ZE auf seine Ankunftsanzeigeals Entladeerlaubnis die Daten der Versandanmeldung ausder Vorab-Ankunftsanzeige automatisiert ohne Wartezeit auch außerhalbder Öffnungszeiten.(2) Die Bestimmungsstelle unterbricht diesen Automatismus mit derEinstellung von Wartezeiten (siehe Kapitel 4.3.4) nur, wenn sie füreinen bestimmten Zeitraum beabsichtigt, Kontrollmaßnahmen anzuordnenund durchzuführen.(3) Greift die Bestimmungsstelle trotz eingestellter Wartezeit nichtein, wird dem ZE die Entladeerlaubnis mit Ablauf der Wartezeit automatisiertübermittelt.(4) Öffnet die Bestimmungsstelle einen Versandvorgang innerhalbder festgelegten Wartezeit, muss sie die Entladeerlaubnis manuellan den ZE übermitteln. Dies geschieht unverzüglich nachdem sieentschieden hat, entgegen der ursprünglichen Absicht keine Kontrollmaßnahmendurchzuführen oder auf telefonische Anforderungdes Abfertigungsbeamten zur Durchführung der nach dem Öffnenangeordneten Kontrollmaßnahmen am zugelassenen Übergabeort.(5) Die Entladeerlaubnis ist stets durch Benutzereingabe bekanntWartezeitenDok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben4 FunktionsumfangSeite 56

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!