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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisungAuflagen (Bewilligung)“. Innerhalb der eingestellten Frist ist einemanuelle Überlassung durch den Benutzer möglich. Für Anmeldungen,die nicht innerhalb der eingestellten Frist „Abgabe vor Dienstschluss“übermittelt werden, ist die Überlassung spätestens amnächsten Arbeitstag durch Benutzereingabe sicherzustellen. FürAnmeldungen, die außerhalb der Öffnungszeiten übermittelt werden,ist die Überlassung am nächsten Arbeitstag durch Benutzereingabesicherzustellen.(5) Der Abfertigungsleiter stellt sicher,• dass die Anwendung einmal pro Schicht aufgerufen und aufneue Bewilligungen überprüft wird,• dass zu Beginn sowie rechtzeitig vor Ende der Schicht/-Öffnungszeiten Vorgänge mit Wartezeiten Auflagen (Bewilligung)überprüft werden, um diese manuell zu überlassen.Für neu erteilte und zugeordnete Bewilligungen ist die Wartezeit„Bewilligung“ zunächst auf „0 Std./0 Min." zu setzen, da sonst eineautomatisierte Überlassung nicht gewährleistet ist.4.3.6 Customs Office List (COL)(1) Die COL ist das Verzeichnis aller zuständigen Zollstellen in denMitgliedstaaten und EFTA-Ländern für verschiedene Zollverfahren.(2) Die COL kann im Internet unter folgenden Adressen aufgerufenwerden:• http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/csrdhome_de.htmoder über• www.zoll.de.COL4.4 Bewilligung4.4.1 Allgemeines(1) Die Anwendung dient der Erstellung, der Änderung und demWiderruf von Bewilligungen durch das zuständige HZA. Darüberhinaus haben andere an <strong>ATLAS</strong> angeschlossene Zollstellen dieMöglichkeit, die erfassten Bewilligungen einzusehen.(2) Folgende Bewilligungen werden erfasst:• Bewilligung eines Anschreibeverfahrens• Bewilligung eines vereinfachten Anmeldeverfahrens• Bewilligung eines Zolllagerverfahrens• Bewilligungen eines <strong>Verfahren</strong>s der aktiven Veredelung,eines Umwandlungsverfahrens und der passiven Veredelung• Bewilligung der Besonderen Verwendung• Bewilligung der Vorübergehenden Verwendung• Bewilligung „Status eines zugelassenen Empfängers” (ZEoder ZT)Dok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben4 FunktionsumfangSeite 17

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