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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisungCodierung „9DEE" bestätigt wird.• Die Warennummern des Kapitels 99 dürfen zum Teil nachMaßgabe der Vorbemerkungen zu Kapitel 99 des Warenverzeichnissesfür die Außenhandelsstatistik bei der Anmeldungnur mit besonderer Genehmigung des StBA verwendet werden(Codierung „9DEE").• Die Warennummern 9930 und 9931 sind EU-einheitlich undkönnen auch bei Ausfuhren über andere Mitgliedstaaten (indirekteAusfuhren) angemeldet werden. Die Warennummer9990 ist weiterhin nur eine nationale Codierung - sie kann aufeigenes Risiko des Anmelders bei indirekten Ausfuhren angemeldetwerden.4.9.2.1.1 Benutzereingabe - Normalverfahren/Vereinfachtes <strong>Verfahren</strong> uAM(1) Zum Zwecke der Benutzereingabe wird eine Ausfuhranmeldungauf den Exemplaren Nr. 1, 2 und 3 EP benötigt. Sofern das Ausfuhrverfahren<strong>IT</strong>-gestützt abgewickelt wird, richtet sich die anschließendeBehandlung von Exemplar Nr. 1 EP nach Kapitel 3.1.1 Absatz5; die Exemplare Nr. 2 und 3 EP sind in diesem Fall nach derErfassung zu vernichten.(2) Die Leitung der Zollstelle oder der Abfertigungsleiter entscheidenvon der Benutzererfassung abzusehen, wenn die Erfassungstätigkeitbis zur Überlassung der Waren in das Ausfuhrverfahren zueinem zu hohen personellen Aufwand für die Zollstelle bzw. zu unvertretbarenVerzögerungen für den Beteiligten führt.(3) Für die Benutzererfassung kommen vorrangig Ausfuhrsendungenin Betracht, die bislang KOBRA-relevant waren/exportkontrollpolitischsensibel sind. Ausfuhranmeldungen mit KOBRArelevantenWaren, die nicht in der Anwendung erfasst wurden, sindgemäß Dienstvorschrift VSF A 06 10 Nr. 2 Absatz 20 ff. in KOBRAzu erfassen.(4) Entgegengenommene und erfasste Ausfuhranmeldungen werdenunter einer MRN registriert. Die Ausfuhrzollstelle entscheidetüber die rechtswirksame Annahme der Ausfuhranmeldung.KOBRAMRN4.9.2.1.2 Internet-Ausfuhranmeldung(1) Unter der Adresse www.ausfuhr.internetzollanmeldung.de könnendie Daten einer Zollanmeldung zur Überführung in das Ausfuhrverfahrenim Normalverfahren erfasst und an die Zollverwaltungübermittelt werden. Im Anschluss daran muss die Ausfuhranmeldungausgedruckt, unterschrieben und der zuständigen Ausfuhrzollstellevorgelegt werden.(2) Erst der unterschriebene IAA-Ausdruck ist eine schriftliche Ausfuhranmeldungund muss zusammen mit allen erforderlichen Unterlagender Zollstelle vorgelegt und von dieser entgegengenommenwerden.IAADok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben4 FunktionsumfangSeite 73

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