12.07.2015 Aufrufe

IT-Verfahren ATLAS - KIS

IT-Verfahren ATLAS - KIS

IT-Verfahren ATLAS - KIS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisung• Gesamtbürgschaft Code: 1• Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung Code: 2• Einzelsicherheit in Form von Sicherheitstiteln Code: 4• Einzelsicherheit nach Anhang 47a Nr. 3 ZK-DVO Code: 9• Befreiung von der Sicherheitsleistung(Artikel 380 Absatz 3 ZK-DVO) Code: 0muss der HV in der Versandanmeldung die GRN (siehe auch Kapitel4.8.3.2)und den dazu gehörigen Zugriffscode (siehe auch Kapitel4.8.3.3) angeben.(2) Die Abgangsstelle hat die Möglichkeit, die angemeldeten Sicherheitenund die Abgabenbeträge zu kontrollieren. Hierzu kannsie über einen lesenden Zugriff auf die Anwendung „Verwaltung vonSicherheiten“ die aktuelle Auslastung des Referenzbetrages einsehen.Sie setzt unverzüglich das bewilligende HZA über jede Auffälligkeitin Kenntnis. Hat sie Zweifel, ob der anzurechnende Abgabenbetragzutreffend ist, kann sie bei Vorliegen entsprechenderErkenntnisse diesen neu festsetzen oder ändern.(3) Mit Überlassung zum Versandverfahren wird bei der Verwendungeiner Gesamtbürgschaft oder der Befreiung von der Sicherheitsleistungder Referenzbetrag in Höhe des angemeldeten oder inder Bewilligung festgelegten Abgabenbetrags belastet.(4) Ist eine Barsicherheit zu leisten, druckt der Benutzer vor Überlassungder Waren zum Versandverfahren einen Kassenzettel zurWeiterleitung an die Zahlstelle aus. Dieser enthält das NIZZA-Registrierkennzeichen und die MRN. Die MRN ist auf der NIZZA-Quittung und auf dem Beleg für die Vormerkung einer Sicherheit,der in die Belegsammlung aufzunehmen ist, handschriftlich zu vermerken.(5) Soll eine Sicherheit, ausgenommen Barsicherheit, aus einemanderen Mitgliedstaat oder einer anderen Vertragspartei des ÜbereinkommensEWG-EFTA „Gemeinsames Versandverfahren“ genutztwerden, muss der HV hierzu die TIN angeben, unter der dieSicherheit in dem Land registriert ist.(6) Die Entlastung des Referenzbetrags wird dem HV nach Übermittlungder Eingangsbestätigung automatisiert mitgeteilt, so dasser über diesen Betrag bereits zu diesem Zeitpunkt wieder verfügenkann.(7) Über die endgültige Freigabe von Sicherheiten erhält der Teilnehmererst nach Erledigung des Versandverfahrens eine Nachricht.Sicherheiten/Codes4.8.3.2 Garantie-Referenz-Nummer (GRN)Die GRN ist eine international eindeutige Registriernummer für Sicherheitender Codes 0, 1, 2, 4 und 9. Sie wird von der Stelle derBürgschaftsleistung vergeben.GRNDok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben4 FunktionsumfangSeite 51

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!