12.07.2015 Aufrufe

IT-Verfahren ATLAS - KIS

IT-Verfahren ATLAS - KIS

IT-Verfahren ATLAS - KIS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisungV. m. Artikel 63 ZK, § 7 ZollVG wird, unbeschadet Kapitel 4.8.2.1.5Absatz 1 Punkt 2, dem Teilnehmer unter Angabe der Gründe übermitteltund zusätzlich in der Anwendung dokumentiert.(3) Für die Nichtannahme einer zur Überführung von Waren im vereinfachten<strong>Verfahren</strong> ZV übermittelten Versandanmeldung sieheKapitel 4.8.2.1.5 Absatz 1, Punkt 2.4.8.2.2.3 Berichtigung der VersandanmeldungDer HV kann die Berichtigung der Versandanmeldung unter denVoraussetzungen der Artikel 65 und 77 ZK formlos beantragen. Die§§ 88, 89 und 153 AO bleiben hiervon unberührt. Die Abgangsstelleerfasst alle Berichtigungen und deren Begründung in der Anwendung.4.8.2.2.4 Ungültigkeitserklärung der Versandanmeldung(1) Der HV kann die Ungültigkeitserklärung einer bereits angenommenenVersandanmeldung unter den Voraussetzungen der Artikel66 und 77 ZK formlos beantragen. Die Abgangsstelle dokumentiertdie Ungültigkeitserklärung mit Begründung in der Anwendung.Die Daten der für ungültig erklärten Versandanmeldung werden unterder Arbeitsnummer gespeichert.(2) Dem Teilnehmer wird die Ungültigkeitserklärung übermittelt. BeiBenutzereingabe ist die Entscheidung nach Absatz 1 mit Begründungauf der vorgelegten Versandanmeldung (EP) zu vermerken.Ein Exemplar der Versandanmeldung ist unter Angabe der Arbeitsnummerzur Belegsammlung zu nehmen, die übrigen Exemplarewerden dem HV zurückgegeben.4.8.2.2.5 Stornierung des Versandvorgangs(1) Nach Überlassung der Waren ist eine Berichtigung oder Ungültigkeitserklärungnicht mehr zulässig. Die Abgangsstelle hat jedochdie Möglichkeit, Versandvorgänge z.B. aufgrund fehlerhaft erfassterDaten zu stornieren. Die Daten der Versandanmeldung werden archiviertund die MRN ist bei allen Zollstellen für die weitere Bearbeitunggesperrt. Die Abgangsstelle nimmt das mit der Überlassungausgedruckte VBD mit dem Vermerk „Storniert" zur Belegsammlung.(2) Die Stornierung nach Absatz 1 ist nicht mehr zulässig, wenn• die Waren bereits den Amtsplatz der Abgangsstelle verlassenhaben,• bereits die Grenzübergangsanzeige von einer Durchgangszollstelleeingegangen ist oder• bereits die Eingangsbestätigung, ggf. zusammen mit der Kontrollergebnisnachrichtvon der Bestimmungsstelle eingegangenist.Dok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben4 FunktionsumfangSeite 48

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!