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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisungangemessen berücksichtigt werden.(5) Auf ZvGen kann von den Abfertigungszollstellen dienststellenübergreifendzugegriffen werden. Der Zugriff ist auf definierteDienststellengruppen beschränkt.4.6.2 Erfassen konstruierter Einfuhrdaten(1) Mit dieser Anwendung kann eine Überführung in den zoll- undsteuerrechtlich freien Verkehr simuliert werden, um ggf. erforderlichehandelspolitische Maßnahmen und die Höhe der Abgaben zuermitteln.(2) Druckausgaben können erzeugt werden, sind aber ausschließlichfür den Dienstgebrauch bestimmt und dürfen nicht an Beteiligteausgehändigt werden.4.6.3 Anlegen einer Zollanmeldung4.6.3.1 Zollanmeldung vor Gestellung(1) Zollanmeldungen (EZA und vZA) können vom Teilnehmer vorzeitig,d.h. vor der Gestellung übermittelt werden. Sie werden untereiner Arbeitsnummer gespeichert, die dem Teilnehmer mit einerVerarbeitungsmitteilung übermittelt wird. Die ZvG wird erst mit derBestätigung der Gestellung rechtswirksam.(2) Zu einer ZvG können vorab Entscheidungen getroffen werden.Der Teilnehmer erhält ausschließlich Informationen zu den Gestellungsmodalitäten.Die Rückgabe einer ZvG, die der Nichtannahmeeiner rechtswirksamen Zollanmeldung entspricht, ist möglich. EinzelnePositionen können nicht zurückgegeben werden. Hat der Benutzerinnerhalb einer ZvG, die er zurückgeben möchte, bereitsEntscheidungen zu einzelnen Positionen getroffen, muss er diesevorher manuell zurücknehmen.(3) Die Abfertigungszollstelle stellt sicher, dass die ZvGen, zu denendie Waren bei ihr gestellt werden, auch am gleichen Tag bestätigtwerden. Nach der Gestellung der Sendung müssen die Gestellungsdatenin der Zollanmeldung erfasst werden. Die Weiterbearbeitungsollte ebenfalls am gleichen Tag durchgeführt werden.(4) Wird für Waren, für die eine ZvG vorliegt, eine vorzeitige SumAübermittelt, muss der Teilnehmer vor Bestätigung der ZvG zunächstdie vorzeitigen SumA-Positionen bestätigen.(5) Hat der Teilnehmer die vorzeitige SumA vor der ZvG übermittelt,kann er die Erledigungsinformation mit der ZvG übermitteln.(6) Werden Waren, für die bereits eine ZvG vorliegt, nach ihrer Gestellungin SumA erfasst, muss der Teilnehmer mit der Bestätigungder ZvG die SumA-Erledigungsinformationen übermitteln.(7) Bei Bestätigung der ZvG durch den Benutzer kann dieser diezuvor getroffene Entscheidung über die ZvG übernehmen oder neuZvGDok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben4 FunktionsumfangSeite 27

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