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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisungten Abgabensatzes vor, werden die Sonderfalleingaben Grundlagefür die Berechnung der Einfuhrabgaben. Andernfalls setzt der Benutzerden Abgabensatz abweichend fest.(7) Werden bei Prüfung der EGZ fehlerhafte Angaben mit Auswirkungenauf die Festsetzung der Einfuhrabgaben festgestellt, mussder Benutzer diese abweichend festsetzen und die Gründe hierfürdokumentieren. Nachdem der Einfuhrabgabenbescheid erstellt wurde,ist eine abweichende Festsetzung nicht mehr möglich.4.7.3.2 Ergänzende Zollanmeldung (AV/UV)/Auszug aus dem Verzeichnis der Lagerbestände (Zugänge)(1) Die vom Teilnehmer zu einer vZA/AZ übersandten EGZ/BA-Daten werden positionsweise mit den von der Abfertigungszollstellean die überwachende Zollstelle übermittelten Daten zu einer vollständigenZollanmeldung zusammengeführt.(2) Der Benutzer wählt aus der Liste die älteste EGZ/BA aus undführt folgende Tätigkeiten durch:• Überprüfung,• Anerkennung der Bemessungsgrundlagen sowie• Übermittlung des Bescheids über die Anerkennung der Bemessungsgrundlagenan den Teilnehmer.(3) Der Benutzer druckt zwei Tage vor Ablauf der in der Bewilligungfestgelegten EGZ/BA-Abgabefrist eine Liste der noch unerledigtenvZAen/AZen aus und leitet sie dem Teilnehmer mit der Aufforderungzu, innerhalb der verbleibenden Frist eine EGZ/BA abzugeben. FürvZAen/AZen, für die trotz mehrfacher Aufforderung noch keineEGZ/BA vom Teilnehmer übermittelt wurde, hat der Benutzer dieentsprechenden Anmeldungen manuell zu erledigen und zur weiterenSachbearbeitung abzugeben.(4) Werden bei Prüfung der EGZ/BA fehlerhafte Angaben festgestellt,muss der Benutzer diese abweichend festsetzen und dieGründe hierfür dokumentieren. Nachdem der Bescheid über dieAnerkennung der Bemessungsgrundlagen erstellt wurde, ist eineabweichende Festsetzung nicht mehr möglich.4.7.3.3 Zollanmeldung mit informellem Anteil(1) Der Benutzer gleicht bei Übermittlung einer ZiA die Angabendes Teilnehmers mit den durch die Zollstelle im anderen Mitgliedstaatübersandten vZAen/AZen ab. Das Datum der Annahme unddas Datum der Überlassung sind vom Teilnehmer mit der ZiA zuübermitteln.(2) Stellt der Benutzer fest, dass Daten fehlen oder unrichtig sind,ergänzt oder ändert er diese entsprechend. Die Änderung wird demTeilnehmer elektronisch mitgeteilt. Alternativ gibt er die betroffenePosition an den Teilnehmer zurück.Dok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben4 FunktionsumfangSeite 40

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