12.07.2015 Aufrufe

IT-Verfahren ATLAS - KIS

IT-Verfahren ATLAS - KIS

IT-Verfahren ATLAS - KIS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisung5 Anerkennung steuerrechtlicher Unterlagen5.1 Zollbehandlung5.1.1 Teilnehmereingabe(1) Die mit <strong>ATLAS</strong> festgesetzten Einfuhrumsatzsteuerbeträge könnenvon vorsteuerabzugsberechtigten Anmeldern i.S. des § 15UStG für den jeweiligen Monat der Steuerentstehung dem zuständigenFinanzamt in einer Summe mit dem Hinweis „<strong>ATLAS</strong>“ gemeldetwerden.(2) Auf Verlangen des zuständigen Finanzamts kann der Nachweisdurch einen Ausdruck des elektronisch übermittelten Einfuhrabgabenbescheidsin Verbindung mit einem Beleg über die Zahlung derfestgesetzten Einfuhrumsatzsteuer geführt werden.(3) Um einen doppelten Vorsteuerabzug zu vermeiden, dürfen fürEinfuhrabgabenbescheide, die durch <strong>ATLAS</strong> elektronisch versandtwurden, keine Ersatzbelege ausgestellt werden. Für Einführer ohneZollnummer, die sich durch einen <strong>ATLAS</strong>-Teilnehmer vertreten lassen,wird bis auf weiteres ein Ersatzbeleg gemäß DienstvorschriftVSF Z 82 34 ausgestellt. Die Ausstellung eines Ersatzbeleges ist ineinem dafür vorgesehenen Verzeichnis unter Angabe folgender Datenzu dokumentieren:• Registriernummer,• Festgesetzter EUSt-Betrag,• Datum der Ausstellung des Ersatzbelegs.(4) Vor der Ausstellung eines Ersatzbelegs muss geprüft werden,ob für diesen Vorgang bereits ein Ersatzbeleg ausgestellt wurde.Weitere Ersatzbelege dürfen nur unter den Voraussetzungen derDienstvorschrift VSF Z 82 34 ausgestellt werden.(5) Bei Verlust des elektronischen Einfuhrabgabenbescheids geltendie Regelungen der Dienstvorschrift VSF Z 82 34 Absatz 10.(6) Das ZIV<strong>IT</strong> übermittelt den Landesfinanzbehörden auf Anfragedie in <strong>ATLAS</strong> gegen einen Anmelder festgesetzten Monatssummender Einfuhrumsatzsteuer für den erbetenen Zeitraum. Bei Bedarfkann auch die Aufschlüsselung der Monatssummen verlangt werden.ErsatzbelegeInformationenfür dieFinanzbehörden5.1.2 Benutzereingabe(1) Für Einfuhrabgabenbescheide in Form einer Druckausgabe, dieim Rahmen der Benutzereingabe aus <strong>ATLAS</strong> erzeugt wurden, giltweiterhin die Dienstvorschrift VSF Z 82 34.(2) Einfuhrabgabenbescheide sind weder mit der Unterschrift desverantwortlichen Beamten (§ 119 Absatz 3 AO) noch mit einemDienststempelabdruck zu versehen.Dok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben5 Anerkennung steuerrechtlicher UnterlagenSeite 98

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!