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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisung(3) Der ZE übermittelt den Entladekommentar auf Grundlage derEntladeerlaubnis unmittelbar nach Wiederaufnahme des Betriebs,wenn die technische Störung nach Übermittlung der Ankunftsanzeigeeingetreten ist (Status 112).(4) Der ZE legt das mit seinen Beendigungsvermerken verseheneVBD unverzüglich, spätestens jedoch an dem auf die Übernahmeder Waren folgenden Arbeitstag, der Bestimmungsstelle vor, wenndie technische Störung vor Übermittlung der Ankunftsanzeige aufgetretenist. In diesem Fall übermittelt die Bestimmungsstelle derAbgangsstelle die Eingangsbestätigung zusammen mit derKontrollergebnisnachricht per Benutzereingabe.(5) In den Fällen nach Kapitel 4.8.5.5 Absatz 1 legt der ZE das mitseinen Beendigungsvermerken versehene VBD unverzüglich, spätestensjedoch an dem auf die Übernahme der Waren folgendenArbeitstag, der Bestimmungsstelle vor, damit diese entsprechendverfahren kann.8.2.5 TIR-<strong>Verfahren</strong>8.2.5.1 Regelung bei der Überführung(1) Können die einem TIR-<strong>Verfahren</strong> zu Grunde liegenden Datendurch einen Teilnehmer nicht an die zuständige Abgangszollstelle/Eingangszollstelle übermittelt oder dort nicht verarbeitet werden, istausschließlich das ordnungsgemäß ausgefüllte Carnet TIR-Heft zuverwenden. Eine Benutzereingabe bei der Abgangszollstelle/Eingangszollstelleist ausgeschlossen.(2) Für die Inanspruchnahme des Ausfallkonzepts sind vom Teilnehmeroder der Zollstelle technische Störungen mit Angabe derZollnummer, der Dienststellennummer, des Beginns der Störung(Datum/Uhrzeit) und ggf. der Ursache vorab dem Service Desk mitzuteilenund durch diesen unter Vergabe einer Ticket-Nummer zubestätigen. Teilnehmer werden, soweit möglich, über geplante technischeStörungen vorab mit Angabe des Beginns der Nichtverfügbarkeit(Datum/Uhrzeit) und einer Ticket-Nummer unterrichtet.(3) Absatz 1 gilt auch für den Fall einer technischen Störung derInternetversandanmeldung TIR.Verwendungdes CarnetTIR-HeftesTicketeröffnung8.2.5.2 Regelung bei der Beendigung(1) Bei einer technischen Störung bei der Bestimmungszollstelle/Ausgangszollstelle ist die Beendigung des TIR-<strong>Verfahren</strong>s im NCTSzunächst zurückzustellen.(2) Die Bestimmungsstelle beendet das TIR-<strong>Verfahren</strong> in diesenFällen auf Grundlage des TIR-VBD und gleicht es mit dem CarnetTIR-Heft ab, das in jedem Fall - wie vorgeschrieben - vorgelegtund zollamtlich behandelt werden muss. Die Bestimmungszollstelle/Ausgangszollstelleholt die Beendigung nach Beseitigung derDok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben8 <strong>Verfahren</strong>sweise im Problem- und FehlerfallSeite 107

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