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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisung9.2 Erlass zur Anwendung von Artikel 77 Absatz 2 ZKBundesministerium der Finanzen Bonn, 1. März 2002- Dienstsitz Bonn -III B 1 - Z 0912 - 2/02( Geschäftszeichen bei Antwort bitte angeben )Oberfinanzdirektionen ChemnitzCottbusHamburgHannoverKarlsruheKoblenzKölnNürnbergBildungszentrum der BFV MünsterAußenstellenPlessowSigmaringennachrichtlich:BundesrechnungshofTEL +49 (0)1888 682-2241 (oder 682–0)FAX +49 (0)1888 682-2244TELEX 886645E-MAIL poststelle@bmf.bund.deNachträgliche Prüfung der Unterlagen zu Zollanmeldungen;Anwendung von Artikel 77 Absatz 2 ZollkodexErlass vom 19. Januar 2001 - III B 1 Z 0912 - 11/00 –Artikel 77 Abs. 2 Zollkodex (ZK) bestimmt, dass in den Fällen, in denen Zollanmeldungen mitMitteln der Datenverarbeitung abgegeben werden, auf die Vorlage der nach Artikel 62 ZKerforderlichen Unterlagen bei der Zollstelle verzichtet werden kann. Diese Unterlagen sinddann beim Anmelder oder dessen Vertreter zur Prüfung durch die Zolldienststellen zur Verfügungzu halten.Die Zulassung nach Artikel 77 Abs. 2 ZK durch die Abfertigungszollstelle oder die Abrechnungszollstellebeinhaltet keinen Verzicht auf die Prüfung der Unterlagen. Die Prüfung wirdnur zeitlich und örtlich (nämlich zum Anmelder bzw. dessen Vertreter) verlagert. Sie ist keinevorweggenommene Einfuhrhandelsprüfung.Der Verzicht auf die Vorlage der Unterlagen kommt grundsätzlich in Betracht, wenn Zollanmeldungenim normalen oder vereinfachten <strong>Verfahren</strong> im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> durch denTeilnehmer abgegeben werden. Hierbei sind die Regelungen in der <strong>Verfahren</strong>sanweisung<strong>ATLAS</strong> - Einfuhr - zu beachten.Die Zulassung nach Artikel 77 Abs. 2 ZK wird regelmäßig durch konkludenten Verzicht aufdie Vorlage der an sich vorzulegenden Unterlagen erklärt. Dem Abfertigungsbeamten bleibtes unbenommen, im begründeten Einzelfall nach seinem Ermessen die Zulassung nach Artikel77 Abs. 2 ZK nicht zu erteilen und die Vorlage der Unterlagen zu fordern.Dok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben9 AnlagenSeite 115

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