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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisungbeachten:• Abschreibungen auf den Dokumenten selbst sind nur vorzunehmen,wenn das Dokument die Nebenbestimmung „Abfertigungin <strong>ATLAS</strong>“ nicht enthält.• Überwachungsdokumente und Einfuhrgenehmigungen, dieden Vermerk „Abfertigung in <strong>ATLAS</strong>“ enthalten, sind stetsüber die von <strong>ATLAS</strong> zur Verfügung gestellte Online-Schnittstelleabzuschreiben. Die Vorlage des Dokuments gilt hiermitgleichzeitig als bewirkt. Überwachungsdokumente und Einfuhrgenehmigungenauf amtlichem Vordruck sind in diesenFällen vom Anmelder oder seinem Vertreter nicht mehr vorzulegen.• Eine Abschreibung über die Online-Schnittstelle muss stetsvor der Erstellung des Einfuhrabgabenbescheids mit abschließenderFestsetzung der Einfuhrabgaben vorgenommenwerden.• In den Fällen, in denen eine vZA in Papierform abgegebenwird, ein zugehöriges Überwachungsdokument oder eine Einfuhrgenehmigungjedoch den Vermerk „Abfertigung in <strong>ATLAS</strong>“enthält, muss vom Benutzer unmittelbar eine Teilung des Einfuhrdokumentsin der Anwendung Einfuhrdokumente vorgenommenwerden. Die Teilung darf nicht erst mit der Abgabeder EGZ erfolgen, da das Einfuhrdokument unter Umständenin diesem Zeitpunkt nicht mehr gültig ist und damit eine Teilungunmöglich wird.• Treten bei der Durchführung einer Onlineabschreibung Problemeauf, ist ausschließlich der Service Desk zu informieren.(4) Die Onlineabschreibung wird nicht automatisiert rückgängig gemacht,wenn anschließend• das Ursprungsland, und/oder• die Warennummer und/oder• der maßgebende Zeitpunkt (nur ZiA)geändert wird. Falls erforderlich ist dies durch den Benutzer zu veranlassen.(5) Bei der Teilung eines elektronischen Einfuhrdokumentes wirdkeine Nachricht an den Teilnehmer übermittelt. Der Benutzer mussdie Teilung in <strong>ATLAS</strong> dokumentieren und die entsprechende Mengemit dem Hinweis auf die vorgenommene Teilung im Dokument vermerken.(6) Wenn der Inhaber eines Einfuhrdokuments entgegen seinerursprünglichen Planung eine Abfertigung nicht in einem anderenMitgliedstaat, sondern bei einer deutschen <strong>ATLAS</strong>-Zollstelle vornimmt,kann er das ihm vorliegende Einfuhrdokument, das die besondereNebenbestimmung mit der Verpflichtung zur Abfertigung in<strong>ATLAS</strong> nicht enthält, dennoch nutzen.(7) Eine Onlineabschreibung ist in NEE nicht vorgesehen. Ist beiverspäteter Erstfestsetzung auf einem Einfuhrdokument eine Ab-Dok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben4 FunktionsumfangSeite 35

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