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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisung8.2.3 Freier Verkehr und Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung8.2.3.1 Regelung von KommunikationsstörungenTeilnehmer Zollstelle(1) Bei einer Kommunikationsstörung wird den Teilnehmern bewilligt,statt der <strong>IT</strong>-gestützten Zollanmeldung zunächst eine unvollständigeZollanmeldung (uZA, Artikel 76 ZK i.V.m. Artikel 254 ZK-DVO)in zweifacher Ausfertigung abzugeben. Für diese uZA kommen folgendeMöglichkeiten in Betracht, wenn die Mindestangaben nachArtikel 254 ZK-DVO und ggf. Dienstvorschrift VSF Z 12 10 Absatz17 (Verbrauchsteuergrundlagen) enthalten sind:• Vordrucke EP, z.B. 0777, 0737 (unvollständige)• Handelspapier, z.B. Rechnung, Lieferschein, Packlisten• Ausdruck der „Zollanmeldung“ aus der Anwendung des Teilnehmers.Die in Kapitel 3.1.2 getroffenen Regelungen in Bezug auf den Verzichtauf vorzulegende Unterlagen bleiben anwendbar.(2) Die Zollstelle führt eine Ausfallliste ZB (AL-ZB), in der sie dieuZAen unter Vergabe fortlaufender Nummern registriert. Die Unterlagenwerden Bestandteil der einzurichtenden Belegsammlung „AL-ZB“.(3) Die Zollstelle überführt die Waren in das mit der uZA beantragteZollverfahren. Zollamtliche Vermerke werden auf einem Zusatzblatt(z.B. Vordruck 0785 oder dem Vordruck 0777) angebracht. Der Teilnehmererhält eine Ausfertigung der uZA ggf. mit dem Zusatzblattzurück. Im Übrigen ist die Dienstvorschrift VSF Z 12 10, insbesondereAbsatz 46 ff. (Tätigkeiten der Abfertigungszollstelle), sinngemäßanzuwenden.(4) Nachdem das System wieder zur Verfügung steht, gibt der Teilnehmerdie ergänzende Zollanmeldung zur uZA in Form der vollständigenZollanmeldung <strong>IT</strong>-gestützt ab. Damit die Zollstelle dieuZA der <strong>IT</strong>-gestützten Zollanmeldung zuordnen kann, vermerkt derAnmelder als Zusatz zur Zollanmeldung die vergebene AL-Nummer.Ist die Störung vor Ablauf des Abrechnungszeitraums beseitigt,kann die papiermäßige vZA auch durch eine <strong>IT</strong>-gestützte vZA abgelöstwerden. Das Datum der Annahme ist dann entsprechend überdie Funktion "Störung" zu korrigieren.(5) Die Zollstelle prüft, ob die in der <strong>IT</strong>-gestützten Zollanmeldungenthaltenen Angaben mit der uZA übereinstimmen und holt die Abfertigungsvermerkeund Entscheidungen in der Anwendung „ZB“nach. Soweit die <strong>IT</strong>-gestützte Zollanmeldung nicht am Tag der Annahmeder uZA bearbeitet wird, muss der Benutzer das Annahmedatumauf das in der uZA vermerkte Datum ändern.(6) In der AL wird als weiterer Nachweis die <strong>ATLAS</strong>-Registriernummerder Zollanmeldung vermerkt. Es muss regelmäßig geprüftuZAauf PapierAusfalllisteDok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben8 <strong>Verfahren</strong>sweise im Problem- und FehlerfallSeite 103

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