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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisung• eine nachträgliche Übermittlung der Versandanmeldung odereine nachträgliche Erfassung der vorgelegten Versandanmeldungdurch Benutzereingabe ist nicht zulässig;• für eine bereits von einem Teilnehmer übermittelte oder durchdie Abgangsstelle erfasste Versandanmeldung entscheidet dieAbgangsstelle, abhängig vom Bearbeitungsstatus, unverzüglichüber die Ungültigkeitserklärung (die Versandanmeldungbesitzt den Bearbeitungsstatus 003, 103, 112, 113) oder Stornierung(die Versandanmeldung besitzt den Bearbeitungsstatus004, 104, 114) der Versandanmeldung.8.2.4.1.1 Teilnehmereingabe - Normalverfahren(1) Im Rahmen des Normalverfahrens vorzulegende Anmeldungenzur Überführung von Waren in das Versandverfahren erfasst dieAbgangsstelle per Benutzereingabe (siehe Kapitel 4.8.2.1.1 Absatz2).(2) Ist die Benutzereingabe wegen technischer Störungen ausgeschlossen,ist das Versandverfahren vollständig auf Grundlage dervorgelegten Exemplare Nr. 1, 4 und 5 des EP abzuwickeln. DerNachweis einer geleisteten Sicherheit und der Unterschriftsberechtigungist zu erbringen (z.B. durch Vorlage einer TC31-Bürgschaftsbescheinigung).8.2.4.1.2 Teilnehmereingabe - Vereinfachtes <strong>Verfahren</strong> ZV(1) Im Rahmen einer bewilligten Vereinfachung „Status eines ZV"kann der HV das gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahrenmit einer Anmeldung auf Grundlage des EP in Anspruch nehmen,ohne diese hierfür der zuständigen Abgangsstelle im Voraus vollständigausgefüllt vorzulegen.(2) Dem Bewilligungsinhaber wird auf formlosen Antrag eine Vereinfachunggemäß Anlage 9.3 schriftlich zugelassen. Das für den Bewilligungsinhaberzuständige HZA regelt die Einzelheiten, insbesonderehinsichtlich der Pflichten des ZV, unter Beachtung der dafürgeltenden Vorschriften. Die jeweils zuständigen Abgangsstellen sindüber die vom HV gewählte Art der Vereinfachung zu unterrichten.8.2.4.1.3 Internetversandanmeldung(1) Im Fall einer technischen Störung der IVA kann bei Privatpersonendie Erfassung der Daten für die Versandanmeldung per Benutzereingabeerfolgen. Als Grundlage dient die ordnungsgemäß ausgefüllteVersandanmeldung auf den Exemplaren Nr. 1 und 4 desEP.(2) Wirtschaftsbeteiligte müssen sich im Fall einer technischen Störungder IVA an einen Vertreter wenden.Dok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben8 <strong>Verfahren</strong>sweise im Problem- und FehlerfallSeite 105

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