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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisung4.6.4.4 Abweichende Festsetzung und Berichtigung auf Antrag(1) Werden Abweichungen zu den Angaben in der Zollanmeldungfestgestellt, dokumentiert der Benutzer diese in den vorgesehenenEingabefeldern. Bei abgabenrelevanten Abweichungen setzt er entsprechendabweichend fest, bei nicht abgabenrelevanten Abweichungenkorrigiert er diese.(2) Wird ein zulässiger Antrag auf Berichtigung der Zollanmeldunggemäß Artikel 65 ZK gestellt, korrigiert der Benutzer die Daten unterAngabe der Gründe in den vorgesehenen Eingabefeldern.BerichtigunggemäßArtikel 65 ZK4.6.4.5 Ungültigkeits-/Unwirksamkeitserklärung einer ZollanmeldungIm Falle der Ungültigkeits-/Unwirksamkeitserklärung einzelner Positioneneiner Zollanmeldung ist Kapitel 4.6.4.2 Absatz 3 zu beachten.4.6.4.6 Sonderfalleingabe bei der Überführungin den zoll- und steuerrechtlich freien VerkehrStellt ein Anmelder einen zulässigen Antrag, einen anderen als denim EZT ausgewiesenen Abgabensatz anzuwenden, trägt der Benutzerdies in den vorgesehenen Eingabefeldern ein. und begründetseine Entscheidung. Übermittelt ein Teilnehmer Angaben zur Sonderfalleingabe,sind diese von ihm zu begründen.4.6.5 Festsetzung der Einfuhrabgaben im Normalverfahren4.6.5.1 Einfuhrabgabenbescheid(1) Im Falle der Teilnehmereingabe wird der Einfuhrabgabenbescheidautomatisiert übermittelt. Im Falle der Benutzereingabe wirdeine Druckausgabe für den Beteiligten erzeugt.(2) Mit der Erstellung des Einfuhrabgabenbescheids werden diesollstellungsrelevanten Daten an NIZZA übergeben.Schnittstellezu NIZZA4.6.5.2 Nicht abschließende Festsetzung(1) Bestehen Gründe, Einfuhrabgaben nicht abschließend festzusetzen,muss der Benutzer diese in den vorgesehenen Eingabefeldernder jeweiligen Position dokumentieren.(2) Des Weiteren ist eine Frist für die Vorlage der fehlenden Unterlagenoder die Ergänzung fehlender Angaben zu setzen. Hinsichtlichder Meldepflichten im automatisierten Überwachungsverfahrenist Kapitel 4.6.6 zu beachten.4.6.5.3 Abschließende Festsetzung ohne Änderung(1) Liegen für alle Positionen einer Zollanmeldung die Voraussetzungenfür eine abschließende Festsetzung der Einfuhrabgabenvor, setzt der Benutzer die Einfuhrabgaben abschließend fest undDok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben4 FunktionsumfangSeite 31

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