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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisung4.8.2.3.2 Teilnehmereingabe - Vereinfachtes <strong>Verfahren</strong> ZV(1) Von einem ZV übermittelte und von der Abgangsstelle automatisiertentgegengenommene und angenommene Versandanmeldungenwerden dem ZV grundsätzlich ebenfalls automatisiert ohneWartezeit auch außerhalb der Öffnungszeiten der Abgangsstelle miteiner Überlassungsnachricht bestätigt.(2) Die Abgangsstelle unterbricht diesen Automatismus mit der Einstellungvon Wartezeiten (siehe Kapitel 4.3.4) für einen ZV nur,wenn sie beabsichtigt, Zollkontrollen mit Dokumentenprüfungenund/oder Warenkontrollen anzuordnen und durchzuführen.(3) Greift die Abgangsstelle trotz eingestellter Wartezeit nicht ein,wird dem ZV die Überlassung mit Ablauf der Wartezeit automatisiertbestätigt.(4) Öffnet die Abgangsstelle einen Versandvorgang innerhalb derfestgelegten Wartezeit, muss sie die Überlassungsnachricht manuellan den ZV übermitteln. Dies geschieht unverzüglich nachdem sieentschieden hat, entgegen der ursprünglichen Absicht keine Zollkontrollendurchzuführen, der Abfertigungsbeamte das Ergebnis derbeim ZV am zugelassenen Ort durchgeführten Außenabfertigung(Warenkontrollen, Nämlichkeitssicherung usw.) in der Anwendungvermerkt hat oder die Dokumentenprüfung erfolgt ist.(5) Auf dem für die Außenabfertigung ausgedruckten Handzettelsind die Prüfungsfeststellungen und Entscheidungen zu vermerkenund später in der Anwendung zu erfassen.(6) Zur Vermeidung zusätzlicher Wartezeiten kann der Abfertigungsbeamteauf Wunsch des ZV der Abgangsstelle das Ergebnisder Außenabfertigung vorab telefonisch zur Erfassung in der Anwendungmitteilen, damit die Überlassungsnachricht schon vor seinerRückkehr übermittelt werden kann.(7) Das mit der Überlassungsnachricht übermittelte VBD ist vom ZVwie vorgeschrieben auszudrucken (Anhang 45a ZK-DVO).(8) Dem VBD ist ggf. die ebenfalls ausgedruckte LdP beizufügenund fest mit diesem zu verbinden.(9) Das VBD begleitet die Waren während der Beförderung.4.8.2.4 Versandverfahren im Zusammenhang mit einem AusfuhrverfahrenEs wird auf Kapitel 4.9.6 verwiesen.4.8.3 Sicherheiten - gemeinschaftliches/gemeinsames Versandverfahren4.8.3.1 Allgemeines(1) Bei den vom zuständigen HZA erfassten und zu überwachendenSicherheitenDok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben4 FunktionsumfangSeite 50

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