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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisungdie Anwendungen „Download“ bzw. NEE“ weiterbearbeitetwerden)notwendig.Weitere Ausdrucke sind zu vermeiden. Auf Kapitel 3.1.1 wird hingewiesen.(3) Konnte eine für den Beteiligten vorgesehene Druckausgabe beiBenutzereingabe nicht automatisch als „Original“ ausgedruckt werden,ist ein weiteres Exemplar auszudrucken. Trägt dieses Exemplarden Vermerk „Duplikat“, ist dieser zu streichen und mit demVermerk „Original“ und einem Dienststempelabdruck zu versehen.(4) Im Falle der indirekten Vertretung des Anmelders wird bei Benutzereingabenur ein Einfuhrabgabenbescheid mit Leistungsgebotfür den indirekten Vertreter als Original ausgedruckt. Falls dieser dieEinfuhrabgaben nicht entrichtet, muss ein Anschreiben mit Leistungsgebotund eine Kopie des Einfuhrabgabenbescheids an denVertretenen gesandt werden.(5) Einfuhrabgabenbescheide, die mit <strong>ATLAS</strong> erzeugt wurden undwegen Uneinbringlichkeit der Forderungen einer Vollstreckungsstellezugeleitet werden müssen, sind von der Zollstelle auszudruckenund zu einer gesonderten Sammlung zu nehmen. Die Aufbewahrungsvorschriftensind zu beachten.3.2.2 Regelungen für Versand(1) Druckausgaben (VBD und ggf. LdP) werden von der Abgangsstelleoder einem Teilnehmer, dem der Status eines ZV bewilligtwurde, erzeugt. Die LdP ist Bestandteil des VBD und fest mit diesemzu verbinden.(2) Auf Antrag kann einem ZV unter bestimmten Voraussetzungenbewilligt werden, auf den Ausdruck der LdP zu verzichten. Statt derLdP müssen dem VBD Begleitpapiere (Packlisten, Rechnungen,Luftfrachtmanifeste, usw.) als „Ladeliste“ beigefügt werden, aus dersich die Daten aller zur Überführung in das Versandverfahren angemeldetenWarenpositionen ergeben. Der ZV hat zur Dokumentationin Feld 31 des VBD deutlich sichtbar den nachfolgenden Stempelabdruckin roter Farbe anzubringen:Liste der Positionen:(Anzahl der Positionen siehe Feld 5)ersetzt durch ........ Seiten der Ladeliste(n)Nr. ................... vom....................(3) Druckausgaben für die Belegsammlung der Zollstelle sind nichtzugelassen. Davon ausgenommen sind Druckausgaben („Handzettel")für eine von der Zollstelle angeordnete Beschau der Waren.(4) Zusätzliche Druckausgaben für den Teilnehmer sind nicht not-Dok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben3 Grundsätzliche RegelungenSeite 9

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