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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisung4.13 Lokale Auswertungen auf Anforderung4.13.1 Allgemeines(1) Die Anwendung gibt der Zollstelle die Möglichkeit, <strong>ATLAS</strong>-Datenauf lokaler Ebene auszuwerten und zu prüfen. Dabei hat jede Zollstellenur auf ihre eigenen Daten Zugriff. Auswertungen zentraleroder lokaler Datenbestände zu Verhaltens- oder Leistungskontrollensind untersagt.(2) Folgende Auswertungen stehen zur Verfügung:• Sollstellungsnachweisliste,• Verarbeitungsquittung NIZZA,• Tagesprüfliste NIZZA,• Liste Überlassungsmitteilung und• PersBB-Daten.4.13.2 Sollstellungsnachweisliste(1) Die von NIZZA zur Verfügung gestellte Sollstellungsnachweislistedient der Zollstelle zur Überprüfung, ob die festgesetzten, nichtaufgeschobenen Abgabenbeträge sowie Sicherheiten tatsächlichund in richtiger Höhe zum Soll gestellt bzw. vorgemerkt wurden.Mehrere Sollstellungsnachweislisten pro Tag sind möglich. Gehenzu einer Zollstelle mehrere Sollstellungsnachweislisten pro Tag ein,wird nur die erste Sollstellungsnachweisliste in die Anwendung eingearbeitet.(2) Such- und Auswahlkriterium der Sollstellungsnachweisliste istdas Datum ihrer Erstellung. Derzeit ist der Zugriff auf die Sollstellungsnachweislistender letzten hundert Tage möglich.(3) Anhand der Sollstellungsnachweisliste müssen Nachprüfungendurchgeführt werden, deren Umfang die Dienststellenleitung bestimmt.Die Nachprüfungsergebnisse sind zu dokumentieren unddrei Jahre aufzubewahren.4.13.3 Verarbeitungsquittung NIZZA(1) In dieser Liste sind die Registriernummern aller Vorgänge enthalten,die von <strong>ATLAS</strong> an NIZZA übergeben wurden. Zu jedem Eintragist angegeben, ob die Daten ordnungsgemäß in NIZZA übernommenworden sind. Im Fehlerfall ist die Art des Fehlers angegeben.(2) Ist die Datenübernahme von NIZZA nicht bestätigt worden,muss der Vorgang von den Beschäftigten der Zahlstelle ggf. manuellin NIZZA erfasst werden. Dazu ist der Zahlstelle eine Druckausgabedes Vorgangs (siehe Kapitel 4.6.8 Absatz 3) zuzuleiten.Dok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben4 FunktionsumfangSeite 95

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