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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisungdem ZE in der Anwendung zu erfassen und danach der Abgangsstellemit der Kontrollergebnisnachricht mitzuteilen. Das VBD mussnach Erfassung der Ereignisse während der Beförderung von derBestimmungsstelle nicht aufbewahrt werden.4.8.4.2 <strong>Verfahren</strong> bei der Durchgangszollstelle(3) Stehen der Weiterbeförderung Einfuhr- oder Durchfuhrhindernisseentgegen und können diese nicht ausgeräumt werden, dokumentiertdie Durchgangszollstelle die Entscheidung „Durchgangnicht gewährt" mit Begründung in der Anwendung und auf dem vorgelegtenVBD.(4) Es kann vorkommen, dass statt der angeforderten Daten einZurückweisungsgrund durch die Abgangsstelle übermittelt wird, derAuskunft darüber gibt, warum die Daten nicht bereitgestellt wurden.Nachfolgend aufgelistete Gründe können dabei angezeigt werden:• Versandvorgang ist bereits an der Bestimmungsstelle angekommen• Versandvorgang ist bereits im Land der anfordernden Durchgangszollstelle• Versandvorgang hat das Land der anfordernden Durchgangszollstellebereits wieder verlassen• Andere Gründe (Text)• MRN unbekannt• Sicherheit nicht gültig für das Land der anfordernden Durchgangszollstelle(5) Wenn die angeforderten Daten aufgrund eines Fehlers im Nachrichtenaustauschmit anderen Ländern nicht zur Verfügung stehen,wird der Grund hierfür ebenfalls angezeigt. Hierbei handelt es sichnicht um einen Zurückweisungsgrund i. S. d. Absatz 4 sondern umeinen technisch bedingten Fehler.(6) Übermittelt die Abgangsstelle Zurückweisungsgründe i. S. d.Absatz 4 darf der Durchgang nicht gewährt werden. Diese Entscheidungwird nicht in der Anwendung sondern auf dem VBD dokumentiert.(1) Die Durchgangszollstelle prüft insbesondere auf Grundlage derdurch Eingabe der MRN angeforderten und mit der Vorab-Durchgangsanzeigezur Verfügung gestellten Daten des Versandvorgangs,ob die Weiterbeförderung der Waren zulässig ist. Die Vorab-Durchgangsanzeige kann bei beabsichtigter Kontrolle der Warenausgedruckt werden.(2) Ist die Weiterbeförderung der Waren zulässig, dokumentiert dieDurchgangszollstelle die Entscheidung „Durchgang gewährt" in derAnwendung und gibt das VBD an den Beförderer (Warenführer)zurück. Die Abgangsstelle erhält automatisiert eine Grenzübergangsanzeige.GrenzübergangsanzeigeDok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben4 FunktionsumfangSeite 53

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