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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisung• Feld 1.1• Feld 1.2• Feld 2• Feld 14• Feld 17a• Feld 19• Feld 31• Feld 33Art der AusfuhranmeldungKennzeichen für vereinfachte AusfuhrAusführer/SubunternehmerAnmelder/VertreterBestimmungslandKennzeichen für „Container vorhanden“ (ja/nein)VerschiedenesWarennummer• Feld 37 <strong>Verfahren</strong>scode• Feld 38 Eigenmasse• Feld 44 Unterlagen in codierter Form(7) Auf Grundlage des Eingangs der Nachricht Ausgangsbestätigung/Kontrollergebniserstellt die Ausfuhrzollstelle einen für denAusführer bestimmten Ausgangsvermerk. Der Teilnehmer erhältdiesen <strong>IT</strong>-gestützt. Für Ausfuhrvorgänge, die im Rahmen der Benutzereingabein das Ausfuhrverfahren überführt worden sind, erzeugtdie Ausfuhrzollstelle auf Antrag eine Druckausgabe, die mitDienststempelabdruck und Unterschrift zu versehen und dem Anmelder/Vertreterauszuhändigen ist. Die Aushändigung des Ausgangsvermerksbzw. der gesammelten Ausgangsvermerke erfolgtgrundsätzlich an Amtsstelle. Wurden Waren der vorübergehendenAusfuhr zum Zwecke der Wiedereinfuhr in unverändertem Zustand(<strong>Verfahren</strong>scode 23) angemeldet, erstellt die Ausfuhrzollstelle einenfür den Ausführer bestimmten Ausgangsvermerk mit dem quer eingedrucktenHinweis „vorübergehende Ausfuhr“, der ebenfalls mitDienststempelabdruck und Unterschrift zu versehen ist. WurdenWaren zur Wiederausfuhr angemeldet (<strong>Verfahren</strong>scode 31), enthältder für den Ausführer/Anmelder bestimmte Ausgangsvermerk denquer eingedruckten Hinweis „Nichtgemeinschaftswaren“.(8) Wurde die eAM auf EP vorgelegt, ist eine nachträgliche Erfassungder Daten der eAM in die Anwendung nicht vorgesehen. DieVorlage der eAM ist in <strong>ATLAS</strong> zu dokumentieren. Auf EP vorgelegteeAM sind ggf. in KOBRA zu erfassen, Exemplar Nr. 2 des EP ist andas StBA weiterzuleiten.eAM auf EP4.9.5 Einstufiges Ausfuhrverfahren(1) Die Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren, die Überwachungund Erledigung des Ausfuhrverfahrens unmittelbar beieiner Ausgangszollstelle ist zulässig• bei einem Warenwert bis einschließlich 3.000,00 Euro proAusfuhrsendung und die Waren keinen Verboten und Beschränkungenunterliegen oderVoraussetzungenDok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben4 FunktionsumfangSeite 88

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