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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisungper Ticket zu melden. Der Service Desk ist wie folgt zu erreichen:Zentrum für Informationsverarbeitungund Informationstechnik (ZIV<strong>IT</strong>)- Service Desk -Wilhelm-Fay-Straße 1165936 Frankfurt am MainPostfach 75 04 6160534 Frankfurt am MainTelefon: 0800 / 10 12 6310049 69 / 2 09 71-545 (aus dem Ausland)Telefax: 069 / 20971-584Mail: servicedesk@zivit.de(4) Störungsmeldungen bzw. fachliche Anfragen, die nicht sofortbeim Service Desk gelöst werden können, werden von diesem internweitergeleitet. Problemlösungen und Fehlerbeseitigungen werdenausschließlich durch den Service Desk bekannt gegeben.(5) Störungsmeldungen, die den internationalen Nachrichtenaustauschbetreffen, werden vom Service Desk an die betroffenen europäischenBetreuungsinstanzen weitergeleitet, sofern Fehlerursachenim Verantwortungsbereich der deutschen Zollverwaltung ausgeschlossenwerden konnten. Problemlösungen und Fehlerbeseitigungenwerden nach Klärung und Abstimmung mit den betroffeneneuropäischen Betreuungsinstanzen ausschließlich durch den ServiceDesk bekannt gegeben.8.2 Ausfall- und Sicherheitskonzept8.2.1 Allgemeines(1) Um die Zollabfertigung im Falle von technischen Störungen zwischendem Teilnehmer und der Abfertigungszollstelle oder zwischenden Zollstellen nicht unnötig zu verzögern, gelten unter Beachtungder Rechtsvorschriften und den dazu erlassenen Dienstvorschriftenneben einem technischen Ausfall- und Sicherheitskonzept die Regelungendieses Kapitels als fachliches Ausfallkonzept.(2) Die Ausfallverfahrensregelungen kommen immer dann zur Anwendung,wenn der Teilnehmer oder die Zollstelle wegen technischerStörungen nachweisbar nicht in der Lage sind, die für <strong>ATLAS</strong>vorgesehenen Nachrichten zu übermitteln oder zu empfangen unddie technische Störung nicht unmittelbar behoben werden kann.Dabei ist es unerheblich, in wessen Verantwortungsbereich dietechnische Störung liegt. Soweit eine länger andauernde Störungder Zollstelle nicht ohnehin bekannt ist, prüft der LIB-S bzw. derLVB, ob die geltend gemachte Störung tatsächlich vorliegt und nochlängere Zeit andauern wird.Dok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben8 <strong>Verfahren</strong>sweise im Problem- und FehlerfallSeite 101

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