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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisungzu geben, wenn von der Bestimmungsstelle bereits Unregelmäßigkeitenin <strong>ATLAS</strong>-Versand dokumentiert wurden.(6) Der ZE prüft auf Grundlage der Entladeerlaubnis die ihm übergebenenWaren unter Beachtung der von der Abgangsstelle getroffenenMaßnahmen zur Nämlichkeitssicherung.4.8.5.3.3 Entladekommentar/Vorlage des Versandbegleitdokuments(1) Vorbehaltlich Absatz 5 unterrichtet der ZE die Bestimmungsstelleüber das Ergebnis der Prüfung der Waren und der Verschlüssemit dem Entladekommentar.(2) Der Entladekommentar ist der Bestimmungsstelle spätestens andem auf die Übernahme der Waren folgenden Arbeitstag zu übersenden.Im Einzelfall kann die Bestimmungsstelle einer Übermittlungzu einem späteren Zeitpunkt, der jedoch 3 Tage nicht überschreitensollte, zustimmen. Die Bestimmungsstelle kontrolliert auchzur Vermeidung so genannter „unechter“ Suchverfahren regelmäßigdie Einhaltung der Frist. Wiederholte Verstöße sind dem HZA, dasdie ZE-Bewilligung erteilt hat, mitzuteilen.(3) Mit der Übermittlung des Entladekommentars ist die TeilnehmereingabeZE abgeschlossen.(4) Die VBD müssen der Bestimmungsstelle grundsätzlich nichtmehr vorgelegt werden. Ausgenommen sind VBD, auf denen Ereignissewährend der Beförderung (siehe Kapitel 4.8.4.1) vermerktwurden oder deren Vorlage aus anderen als versandrechtlichenGründen z.B. als Aufzeichnungsmitteilung von einer Zollstelle vorgeschriebenoder zugelassen wurde. Der ZE muss die nicht vorzulegendenVBD jedoch für die Durchführung von Zollkontrollen oderErmittlungen im Suchverfahren für die Dauer von mindestens10 Wochen nach Übernahme der Waren zur Verfügung halten.(5) Ist dem ZE ein Anschreibeverfahren zur Überführung von Warenin ein Zollverfahren bewilligt, kann er nach Anschreibung der Warenin seiner Buchführung über die Waren verfügen. Eine anschließendezeitnahe Übermittlung des Entladekommentars erst nach derAnschreibung in seiner Buchführung wirkt sich nicht auf die ordnungsgemäßeAbwicklung des Versandverfahrens aus. Dabei mussder ZE jedoch die Vorschriften zum Anlegen und Bestätigen einervorzeitigen SumA beachten (siehe Kapitel 4.5.2.1).4.8.5.3.4 Kontrollergebnisnachricht(1) Die Kontrollergebnisnachricht für die Abgangsstelle wird von derBestimmungsstelle bei Eingang des Entladekommentars grundsätzlichautomatisiert erstellt und übermittelt.(2) Die Bestimmungsstelle übermittelt der Abgangsstelle die Kontrollergebnisnachrichtmanuell, wenn• die Waren nicht innerhalb der von der Abgangsstelle festgelegtenFrist gestellt bzw. dem ZE übergeben wurden,Dok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben4 FunktionsumfangSeite 57

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