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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisungnachdem die Daten mindestens einer Warenposition eingesehenwurden.(5) Die Vorab-Ankunftsanzeige kann bei beabsichtigter Kontrolleder Waren als „Handzettel“ ausgedruckt werden. Der Befund ist inder Anwendung zu erfassen.(6) Alle für die Bestimmungszollstelle/Ausgangszollstelle bestimmtenBelege und Ausdrucke sind zur Belegsammlung zu nehmen(siehe Kapitel 3.1.1).Belegsammlung4.8.11.3 Teilnehmereingabe – Vereinfachtes <strong>Verfahren</strong> ZT4.8.11.3.1 Ankunftsanzeige(1) Der ZT setzt die für den bewilligten Übergabeort zuständige Bestimmungszollstelle/Ausgangszollstelleunverzüglich über die Ankunftder im TIR-<strong>Verfahren</strong> beförderten Waren mit der Ankunftsanzeigein Kenntnis.(2) Die Ankunftsanzeige kann nicht als Nachweis für die ordnungsgemäßeBeendigung des TIR-<strong>Verfahren</strong>s verwendet werden.(3) Die Ankunftsanzeige ist der Bestimmungszollstelle gemäß denVorschriften der ZK-DVO vor dem Entladen zu übermitteln.(4) Die Abgangszollstelle/Eingangszollstelle wird über die Ankunftder Waren bei dem ZT unmittelbar nach Eingang der Ankunftsanzeigebei der Bestimmungszollstelle automatisiert durch die Eingangsbestätigungunterrichtet.(5) Bei offensichtlichen Verschlussverletzungen lehnt der ZT zunächstdie Übernahme der Waren ab und unterrichtet die Bestimmungszollstelle,die über das weitere Vorgehen entscheidet. DieAnkunftsanzeige ist in diesen Fällen nur nach Absprache mit derBestimmungszollstelle zu übermitteln, wenn diese die Fortsetzungdes vereinfachten <strong>Verfahren</strong>s ZT, ggf. nach einer Zollkontrolle, zugelassenhat.4.8.11.3.2 Entladeerlaubnis(1) Die Bestimmungszollstelle übermittelt dem ZT auf seineAnkunftsanzeige als Entladeerlaubnis die dem TIR-<strong>Verfahren</strong> zuGrunde liegenden Daten aus der Vorab-Ankunftsanzeige automatisiertohne Wartezeit auch außerhalb der Öffnungszeiten.(2) Die Bestimmungszollstelle unterbricht diesen Automatismus mitder Einstellung von Wartezeiten (siehe Kapitel 4.3.4) nur, wenn siefür einen bestimmten Zeitraum beabsichtigt, Kontrollmaßnahmenanzuordnen und durchzuführen.(3) Greift die Bestimmungszollstelle trotz eingestellter Wartezeitnicht ein, wird dem ZT die Entladeerlaubnis mit Ablauf der Wartezeitautomatisiert übermittelt.WartezeitenDok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben4 FunktionsumfangSeite 66

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