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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisung4.9.3.3 Teilnehmereingabe bei der AusgangszollstelleDas Senden von Teilnehmernachrichten im Luft- und Seeverkehr istjederzeit möglich. Antwortnachrichten der Ausgangszollstelle sindnur während der Öffnungszeiten möglich (siehe auch Merkblatt fürTeilnehmer zum <strong>ATLAS</strong>-Release 7.1 Kapitel 4.8.4). Die Vorlage desABD bei der Ausgangszollstelle ist nicht erforderlich.Im Straßengüter-, Post- und Schienengüterverkehr ist das Sendenvon Teilnehmernachrichten zurzeit nicht vorgesehen.4.9.3.3.1 GestellungsanzeigeDer Teilnehmer an der Ausgangszollstelle setzt die Zollstelle unverzüglichüber die Ankunft der Waren mit der Gestellungsanzeige inKenntnis.4.9.3.3.2 Daten zum AusgangDie Ausgangszollstelle übermittelt dem Teilnehmer auf Basis derGestellungsanzeige die Daten der Ausfuhranmeldung.4.9.3.3.3 Qualifizierung der GestellungAuf Grundlage der Daten der Ausfuhranmeldung hat der Teilnehmerder Ausgangszollstelle die gestellten Waren unter Angabe des genauenLagerortes vollständig oder als Mindermenge zu qualifizieren.Nachrichten mit mitgeteilten Mehrmengen werden per Fehlermeldungabgewiesen.4.9.3.3.4 Kontrolle/Erlaubnis zum Ausgang(1) Die Ausgangszollstelle entscheidet über Kontrollmaßnahmenund/oder die Erlaubnis zum Ausgang (Erlaubnis zum Verbringen derWaren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft), wenn der Teilnehmerdie gesamte Warensendung abschließend qualifiziert gestellt hat.(2) Vorbehaltlich beabsichtigter Warenkontrollen und/oder derÜberprüfung vorzulegender Unterlagen und Bescheinigungen wirddem Teilnehmer die Erlaubnis zum Ausgang entweder automatisiertoder manuell durch Benutzereingabe bekannt gegeben.(3) Kontrollmaßnahmen können bis zum tatsächlichen Verlassender Waren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft angeordnet werden.Dies wird dem Teilnehmer <strong>IT</strong>-gestützt bekannt gegeben. Einebereits erteilte Erlaubnis zum Ausgang wird mit der Anordnung vonKontrollmaßnahmen aufgehoben und ggf. nach Abschluss diesererneut erteilt.(4) Beim Ausgang von Waren über Flughafenzollstellen wird eineAnordnung von Kontrollmaßnahmen nach Erlaubnis zum Ausgangsystemseitig nicht unterstützt.Dok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben4 FunktionsumfangSeite 83

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