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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisungdiese bei der Erfassung verwendet werden. Dabei ist zu prüfen, obdie Stammdaten mit den in der EZA angegebenen Daten übereinstimmen.Werden Abweichungen in den Adressdaten festgestellt,gelten folgende Regelungen:• Liegen fehlerhafte Stammdaten vor, fordert die Zollstelle denBeteiligten auf, eine Berichtigung durchführen zu lassen (sieheKapitel 4.3.2). In diesem Falle darf die Zollnummer bis zurBerichtigung nicht verwendet werden, da ansonsten unzutreffendeEinfuhrabgabenbescheide gefertigt werden.• Sind die Daten in der EZA unzutreffend, müssen sie vom Anmelderoder dessen Vertreter berichtigt werden.(5) Die Fristen für die buchmäßige Erfassung der Einfuhrabgabenergeben sich aus Artikel 217 Absatz 1 und Artikel 218 Absatz 1 ZK(vgl. Dienstvorschrift VSF Z 09 12 Nr. 1). Dabei gilt die buchmäßigeErfassung als bewirkt, wenn der Einfuhrabgabenbescheid ausgedrucktoder auf elektronischem Wege versandt wurde.BuchmäßigeErfassung4.6.3.4 Internet-Zollanmeldung(1) Unter der Adresse www.einfuhr.internetzollanmeldung.de könnendie Daten einer Zollanmeldung zur Überführung in den zoll- undsteuerrechtlich freien Verkehr erfasst und an die Zollverwaltung ü-bermittelt werden. Im Anschluss muss die Zollanmeldung zweifachausgedruckt, unterschrieben und bei der zuständigen Zollstelle vorgelegtwerden.(2) Der unterschriebene IZA-Ausdruck ist einer schriftlichen Zollanmeldunggleichgestellt, d.h. es müssen alle zur Zollanmeldung gehörigenUnterlagen bei der Zollstelle vorgelegt werden.(3) Die Anmeldungen der Angaben zum Zollwert (D.V.1) könnennicht im Internet erzeugt werden. Falls eine D.V.1 vorzulegen ist,muss dafür der vorgeschriebene Vordruck verwendet werden.(4) Der Benutzer prüft den IZA-Ausdruck und die zugehörigen Unterlagen.Erkennt er schwerwiegende Fehler, die eine sinnvolleÜbernahme der Daten in <strong>ATLAS</strong> verhindern, weist er die Zollanmeldungzurück. Werden geringfügige Fehler festgestellt, wird der Anmelderaufgefordert, diese im IZA-Ausdruck zu korrigieren. Anschließendübernimmt der Benutzer die Daten in <strong>ATLAS</strong> und führtdie gleichen Korrekturen in der Anwendung durch. Werden imRahmen der Prüfung keine Fehler festgestellt, können die Datenunmittelbar übernommen werden. Stellt der Benutzer erst nachÜbernahme der Daten Fehler fest, verfährt er, sofern möglich, wieoben beschrieben.(5) Die Angaben im IZA-Ausdruck und die in der Anwendung angezeigtenDaten müssen auf Übereinstimmung geprüft werden. Fallseine D.V.1 vorgelegt wurde, sind die Daten durch den Benutzer inden hierfür vorgesehenen Oberflächen zu erfassen.(6) Werden die Fehlermeldungen „Keine Verbindung zur IZA-Datenbank“ oder bei richtiger Eingabe der Auftragsnummer „IZAIZADok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben4 FunktionsumfangSeite 29

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