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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisungwird, ist eine Druckausgabe des Vorgangs an die Abrechnungsstellebzw. Überwachungszollstelle im anderen Mitgliedstaat zu übersenden.(2) Entfallen bei einer EZA-ZL die Gründe für die nicht abschließendeAnerkennung der Bemessungsgrundlagen, ist dies in <strong>ATLAS</strong> zudokumentieren. Die entsprechende Mitteilung ist auszudrucken undder Überwachungszollstelle des anderen Mitgliedstaats zu übermitteln.Im Falle der Benutzereingabe ist sie auch für den Anmelderoder Vertreter auszudrucken.4.6.10.4 Überführung in die besondere VerwendungSofern es für Zwecke der zollamtlichen Überwachung notwendigwird, ist eine Druckausgabe des Vorgangs zu erzeugen und an dieÜberwachungszollstelle zu übersenden.4.6.11 Archivierung von Zollanmeldungen, die nicht weiter bearbeitetwerden können(1) In Einzelfällen können Zollanmeldungen aufgrund technischerProbleme nicht weiterbearbeitet werden. In diesen Fällen klärt dieZollstelle das weitere Vorgehen mit dem Teilnehmer. Ggf. ist vomTeilnehmer eine neue Zollanmeldung zu übermitteln.(2) Die Zollstelle informiert den Service Desk, wenn Zollanmeldungennicht mehr bearbeitet werden können. Die Löschung einer Zollanmeldungist beim Service Desk schriftlich zu beantragen. DerAntrag muss auch die Registriernummer der Zollanmeldung enthalten,die die zu löschende Zollanmeldung ersetzt hat.4.7 Ergänzende Zollanmeldung/Auszug aus dem Verzeichnis der Lagerbestände (Zugänge)4.7.1 Allgemeines(1) Die Anwendung wird für die Abrechnung von vereinfachten <strong>Verfahren</strong>zur Überführung von Waren in den zoll- und steuerrechtlichfreien Verkehr und zur Überwachung des Zolllagerverfahrens, deraktiven Veredelung sowie des Umwandlungsverfahrens genutzt.Unterstützt werden• vereinfachte Anmeldeverfahren (VAV) und• Anschreibeverfahren (ASV).(2) Maßgebend für die Reihenfolge der Bearbeitung ist der Zeitpunktdes Eingangs.(3) Der Benutzer muss zu allen EGZen die im System integrierteRisikoprüfung durchführen. Für EGZen bis einschließlich 100 Positionenmuss die Risikoprüfung unmittelbar durchgeführt werden; beiallen anderen im Verlaufe des Kalendermonats der Abrechnung.Dok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben4 FunktionsumfangSeite 37

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