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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisungStörung im NCTS nach.(3) Kann das TIR-<strong>Verfahren</strong> beim ZT wegen einer technischen Störungnicht im NCTS beendet werden, sind die Waren der Bestimmungszollstelle,die dann die Beendigung vornimmt, zu gestellen.8.2.6 Ausfuhrverfahren8.2.6.1 Regelung bei der Ausfuhrzollstelle(1) Kann die <strong>IT</strong>-gestützte Ausfuhranmeldung von einem Teilnehmernicht an die zuständige Ausfuhrzollstelle übermittelt oder von diesernicht verarbeitet werden, ist als Ausfuhranmeldung die ordnungsgemäßausgefüllte Anmeldung auf den Exemplaren Nr. 1, 2 und 3des EP zu verwenden. Dem ABD entsprechende Ausdrucke sindals Ausfuhranmeldung nicht zulässig.(2) Für die Inanspruchnahme des Ausfallkonzepts sind vom Teilnehmeroder der Zollstelle technische Störungen mit Angabe derZollnummer, der Dienststellennummer, des Beginns der Störung(Datum/Uhrzeit) und ggf. der Ursache vorab dem Service Desk mitzuteilenund durch diesen unter Vergabe einer Ticket-Nummer zubestätigen. Es ist sicherzustellen, dass die Nachrichtenübermittlungnicht aufgrund eingestellter Wartezeiten verzögert wurde. Teilnehmerwerden über geplante technische Störungen vorab mit Angabedes Beginns der Nichtverfügbarkeit (Datum/Uhrzeit) und einer Ticket-Nummerunterrichtet.(3) Für die Dauer der technischen Störung sind alle Ausfuhranmeldungen(Exemplare Nr. 1, 2 und 3 des EP) zusätzlich in Feld C mitfolgendem Stempelabdruck (Dimension 26 mm x 59 mm) durch denTeilnehmer oder die Ausfuhrzollstelle zu kennzeichnen (siehe auchKapitel 9.4):Ausfuhranmeldungauf EPTicketeröffnungStempelECS/AES NOTFALLVERFAHRENKEINE DATEN IM SYSTEM VERFÜGBARBegonnen am .........…………...……………..(Datum/Uhrzeit)Ticket-Nr.: ....................................................(4) Für in das Ausfuhrverfahren mit EP überlassene Waren ist eineparallele Abwicklung des Ausfuhrverfahrens unter Einsatz von<strong>ATLAS</strong> für ein und denselben Ausfuhrvorgang auszuschließen, d.h.• eine nachträgliche Übermittlung der Ausfuhranmeldung odereine nachträgliche Erfassung der vorgelegten Ausfuhranmeldungdurch Benutzereingabe ist nicht zulässig;• für eine bereits von einem Teilnehmer übermittelte oder durchdie Ausfuhrzollstelle erfasste Ausfuhranmeldung entscheidetdiese unverzüglich über die Ungültigkeitserklärung oder Stornierungder Ausfuhranmeldung.Dok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben8 <strong>Verfahren</strong>sweise im Problem- und FehlerfallSeite 108

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