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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisungmalverfahren oder vereinfachtes <strong>Verfahren</strong> ZV) sowie dem Bearbeitungsstand(Versandanmeldung entgegengenommen oder angenommen;Waren in das Versandverfahren überlassen) über folgendeBearbeitungsmöglichkeiten:• Erfassung abbrechen oder zurückstellen,• Nichtannahme der Versandanmeldung (Artikel 63 ZK ggf.i. V. m. Artikel 77 ZK, § 7 ZollVG),• Berichtigung der Versandanmeldung (Artikel 65 ZK i. V. m.Artikel 77 ZK),• Ungültigkeitserklärung der Versandanmeldung (Artikel 66 ZK i.V. m. Artikel 77 ZK) oder• Stornierung des Versandvorgangs4.8.2.2.1 Erfassung abbrechen oder zurückstellen(1) Die Erfassung einer Versandanmeldung kann bis zur Dokumentationder Entgegennahme von der Abgangsstelle - z.B. wegen Erfassungsfehlern- abgebrochen werden. Die Daten der Versandanmeldungwerden gelöscht.(2) Bei Benutzereingabe kann die vollständige Erfassung der Dateneiner Versandanmeldung nach der Dokumentation der Entgegennahmebis zur Annahme von der Abgangsstelle zurückgestellt werden.Die bereits erfassten Daten der Versandanmeldung werden dannunter einer Arbeitsnummer registriert, 14 Tage in der Anwendungvorgehalten und ohne Änderung/Ergänzung mit Ablauf der Frist automatisiertgelöscht. Innerhalb der Frist kann die Abgangsstelle dieVersandanmeldung nach den neuen Angaben des HV im EP ergänzenoder ändern. Ggf. vermerkt die Abgangsstelle die Arbeitsnummerauf der Versandanmeldung und allen beigefügten und angemeldetenBelegen (siehe Kapitel 3.1.1) und gibt sie dem HV zurück.(3) Bei Teilnehmereingabe - Normalverfahren ist die Annahme derVersandanmeldung nach automatisierter Entgegennahme zurückgestellt(siehe Kapitel 4.8.2.1.3). Bis zur Dokumentation der Annahmekann die Abgangsstelle auf Grund von Mitteilungen des HVdie Versandanmeldung ergänzen oder ändern. Wahlweise kann derTeilnehmer eine neue Versandanmeldung übermitteln.4.8.2.2.2 Nichtannahme der Versandanmeldung(1) Bei Benutzereingabe ist die Nichtannahme gemäß Artikel 63 ZK,§ 7 ZollVG mit Begründung auf der Versandanmeldung zu vermerken.Ein Exemplar der Versandanmeldung (EP) ist dem HV zurückzugeben.Die übrigen Exemplare sind zur Belegsammlung zu nehmen.(2) Die Nichtannahme einer zur Überführung von Waren im Normalverfahrenabgegebenen Versandanmeldung gemäß Artikel 77 i.Dok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben4 FunktionsumfangSeite 47

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