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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisung4.7.11 Onlineabschreibung von EinfuhrdokumentenEs gelten die Regelungen des Kapitels 4.6.9 sinngemäß.Schnittstellezum BAFA4.8 Versandverfahren4.8.1 Allgemeines(1) Die Anwendung wird für die Überführung von Waren in das Versandverfahrenund die Überwachung (Erledigung) bei der Abgangs(zoll)stelle(inkl. TIR-<strong>Verfahren</strong>), die Behandlung von Versandverfahrenan den Durchgangszollstellen sowie die Beendigungvon Versandverfahren (inkl. TIR-<strong>Verfahren</strong>) bei der Bestimmungs(zoll)stellegenutzt. Die Anwendungsbereiche umfassen:• Normalverfahren/Benutzereingabe (Überführung und Beendigungmit den Einschränkungen gemäß Absatz 3)• Normalverfahren/Teilnehmereingabe (nur Überführung)• Vereinfachte <strong>Verfahren</strong>/Teilnehmereingabe (Überführung- nicht im TIR-<strong>Verfahren</strong> - und Beendigung)• Internet-Versandanmeldung im Normalverfahren (nur Überführung).Für das TIR-<strong>Verfahren</strong> gilt ab 01.01.2009, dass eine elektronischeÜbermittlung der Daten des TIR-<strong>Verfahren</strong>s an die Abgangszollstelle/Eingangszollstellebzw. Bestimmungszollstelle/Ausgangszollstelleim Zollgebiet der Gemeinschaft zu erfolgen hat, unbeschadet dererforderlichen Behandlung des Carnet TIR-Heftes.Hinweis:Der Zeitpunkt der Echtbetriebsaufnahme des TIR-<strong>Verfahren</strong>s imNCTS wird gesondert bekannt gegeben.(2) Schriftliche Versandanmeldungen unter ausschließlicher Verwendungdes EP bzw. des Carnet TIR-Heftes sind nur noch in dennachfolgend aufgeführten Ausnahmefällen zugelassen:• das System des EDV-gestützten Versandverfahrens der Zollbehördenfunktioniert nicht,• die Anwendung des HV/Carnetinhabers funktioniert nicht oder• die Waren werden von Reisenden befördert, die keinen unmittelbarenZugang zum EDV-gestützten System der Zollbehördenhaben und deshalb die Versandanmeldung nicht unterVerwendung von Informatikverfahren bei der Abgangsstelleabgeben können (keine Relevanz für das TIR-<strong>Verfahren</strong>).Die Verwendung einer schriftlichen Versandanmeldung nach dem2. Unterpunkt muss von einer Zolldienststelle genehmigt werden(siehe Kapitel 8.2.4.1).(3) Die in den folgenden Kapiteln aufgeführten Regelungen zur Benutzereingabegelten nur noch für die in Absatz 2 aufgeführten Aus-Dok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben4 FunktionsumfangSeite 44

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