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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisungdie Herstellung nach tradierter folkloristischer Volkskunst,usw.).• Luftfahrttauglichkeitsbescheinigungen.(3) Grundsätzlich werden die vom BAFA ausgestellten Einfuhrdokumente• Überwachungsdokumente nach Außenwirtschaftsrecht• Einfuhrgenehmigungen nach Außenwirtschaftsrechtelektronisch abgeschrieben (siehe Kapitel 4.6.9 und 4.7.11). DerBenutzer darf nicht mehr papiermäßig abschreiben.Die Vorlage dieser Dokumente bei der Zollstelle zum Zwecke derAbschreibung ist nicht erforderlich. Der Beteiligte (Teilnehmer) musssie jedoch jederzeit zur Verfügung halten.Bei nachträglicher Nichtanerkennung einer BAFA-Unterlage ist beiden betroffenen Zollanmeldungen der NEE-Sachbearbeiter mit denüblichen Mitteln der Bürokommunikation über diesen Umstand zuunterrichten.(4) Folgende Unterlagen sind mindestens einmal pro Monat odernach spezieller Vereinbarung mit der Zollstelle vorzulegen:• Präferenznachweise, die unter Absatz 2 ausgeschlossen sind• Nichtpräferenzielle Ursprungszeugnisse• Textilursprungszeugnisse• Einfuhrlizenzen nach Marktordnungsrecht• die unter Absatz 2 genannten Unterlagen, sofern sie nebender Einfuhrlizenz nach Marktordnungsrecht Voraussetzung fürdie Inanspruchnahme von Einfuhrzollkontingenten sind• EG-Kontrollbescheinigung (Obst und Gemüse)/Konformitätsbescheinigungnach Artikel 16a AWV• Handelsrechnungen, die unter Absatz 2 ausgeschlossen sind• Bescheinigungen für Zubereitungen der Bezeichnung „Käsefondue“• Überwachungsdokumente und Einfuhrgenehmigungen nachAußenwirtschaftsrecht, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaatoder in Deutschland vor Inbetriebnahme der elektronischenAbschreibung ausgestellt wurden• Unterlagen, die geeignet sind, die Einfuhrabgabenfreiheit alsRückwaren für Zölle gemäß Artikel 844 ff. ZK-DVO und für dieEinfuhrumsatzsteuer gemäß § 12 Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung (EUStBV) zu begründen.Die Unterlagen sind im Normalverfahren der Abfertigungszollstelleund in den vereinfachten <strong>Verfahren</strong> dem HZA vorzulegen.(5) Andere als in Absatz 3 genannte Genehmigungen und Bescheinigungenauf Grund von Verboten und Beschränkungen (Einzelausfuhrgenehmigungen,C<strong>IT</strong>ES, Kimberley-Zertifikate bzw. Abschriften,Genehmigungen nach Kriegswaffenkontrollgesetz, Waffenrecht,Betäubungsmittelrecht, Kontrollbescheinigung/sog. „Originalbe-Dok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben3 Grundsätzliche RegelungenSeite 6

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