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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisungnommen werden kann.4.8.6 Erledigung - gemeinschaftliches/gemeinsames Versandverfahren4.8.6.1 Zuständigkeit(1) Versandverfahren werden von der Abgangsstelle oder dem fürSMV zuständigen HZA für die Abgangsstelle erledigt.(2) Die Zuständigkeit für die Erledigung nach Absatz 1 wird unteranderem durch den Ablauf der Gestellungsfrist und die Art der Beendigungsvermerkeder Bestimmungsstelle bestimmt.4.8.6.1.1 Automatisierte ErledigungDas Versandverfahren wird bei den Kontrollergebniscodes A 1, A 2oder A 5 automatisiert erledigt, wenn• die Kontrollergebnisnachricht innerhalb der Gestellungsfristvon der Bestimmungsstelle übermittelt wird oder außerhalbder Gestellungsfrist übermittelt wird, jedoch noch kein SMVbeim zuständigen HZA registriert wurde, und• im Zeitpunkt der Überlassung von Waren in das Versandverfahrenkeine Einzelsicherheit geleistet wurde.Kontrollergebniscodes4.8.6.1.2 Erledigung durch die Abgangsstelle(1) Das Versandverfahren wird durch Benutzereingabe von der Abgangsstelleerledigt,• bei den Kontrollergebniscodes A 1, A 2 oder A 5, wenn dasVersandverfahren unter den Voraussetzungen von Kapitel4.8.6.1.1 Punkt 1 von der Bestimmungsstelle beendet wirdund im Zeitpunkt der Überlassung eine Einzelsicherheit geleistetwurde,• beim Kontrollergebniscode B 1, wenn die automatische Zuordnungzum für SMV zuständigen HZA wegen einer möglichenunmittelbaren Klärung durch den HV innerhalb von14 Tagen nach Eingang der Kontrollergebnisnachricht unterbrochenwurde und die Unstimmigkeiten auch tatsächlich geklärtwerden konnten.(2) Die Liste der freizugebenden Barsicherheiten ist für erledigteVersandverfahren arbeitstäglich auszudrucken und der Zollzahlstellezuzuleiten.(3) Wurde durch einen Teilnehmer nach Überführung der Warenzum Versandverfahren (T2) mit „Export“-Vermerk die Ausstellungeiner „Ausfuhrbestätigung nach Umsatzsteuerrecht“ beantragt, hatder Benutzer nach Erledigung des Versandverfahrens dies in derAnwendung Überwachung zu vermerken (Dienstvorschrift VSFA 06 93 Nr. 3 Absatz 18).Dok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben4 FunktionsumfangSeite 59

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