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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisung1 Einleitung1.1 Vorbemerkungen(1) Die deutsche Zollverwaltung hat, um den kommerziellen Warenverkehrmit Drittländern weitgehend automatisiert abzuwickeln, aufder Grundlage von Artikel 61 ZK [VO (EWG) Nr. 2913/92] und Artikel4a), Artikel 4b), Artikel 183 ff. und Artikel 222 bis 224 ZK-DVO[VO (EWG) Nr. 2454/93] bundesweit das <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> (AutomatisiertesTarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) eingeführt.(2) Die Regelungen in der vorliegenden <strong>Verfahren</strong>sanweisung sindfür Teilnehmer und Benutzer bindend (Hinweis auf § 8a Zollverordnung).Die <strong>Verfahren</strong>sanweisung unterstützt die Anwendung derZollvorschriften durch eine einheitliche Regelung der <strong>IT</strong>-gestütztenZollabfertigung bei den Zollstellen. Sie ergänzt die zur Durchführungdes Zollrechts erlassenen Dienstvorschriften, die weiterhin ihre Gültigkeitbehalten.(3) Anregungen und Verbesserungsvorschläge können derBundesfinanzdirektion Südwest- Koordinierende Stelle <strong>ATLAS</strong> -Hertzstraße 1076187 KarlsruheTelefon: 0721 / 7909 - 0Telefax: 0721 / 7909 - 319Mail: Poststelle@KOST<strong>ATLAS</strong>.bfinv.deschriftlich unter dem Stichwort „<strong>Verfahren</strong>sanweisung“ mitgeteiltwerden.(4) Darüber hinaus steht für alle Auskünfte, Verbesserungsvorschläge,Meldungen von Fehlern und Ausfallsituationen der ServiceDesk beim ZIV<strong>IT</strong> als Ansprechpartner zur Verfügung. Einzelheitensiehe Kapitel 8.1.(5) Änderungen zur Vorgängerversion werden im Text kursiv dargestellt.Zusätzlich wird auf geänderte Absätze durch Randbalken hingewiesen.RechtlicheGrundlageRedaktionService DeskÄnderungen1.2 Begriffsbestimmungen(1) In der vorliegenden <strong>Verfahren</strong>sanweisung werden verschiedene,teils <strong>ATLAS</strong>-spezifische Begriffe genutzt, die nachfolgend erläutertwerden.(2) Anmelder ist die Person, die in eigenem Namen eine Zollanmeldungabgibt, oder die Person, in deren Namen eine Zollanmeldungabgegeben wird (vgl. Artikel 4 Nr. 18 ZK).AnmelderDok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben1 EinleitungSeite 1

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