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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisung(5) Pauschalierte Einfuhrabgaben können nicht automatisiert berechnetwerden. Der Benutzer errechnet den zu erhebenden Betragund trägt diesen in der Anwendung ein.(6) Die im Rahmen von NAÄ, NUÄ und NKÄ eingestellten Vorgängesind 1-2 mal monatlich bei den HZÄ zu prüfen.4.10.3 Nachprüfung/Schlussbehandlung(1) In den Fällen, in denen im Erlass-/Erstattungsverfahren Zollstellenfür die Nachprüfung und/oder die Schlussbehandlung einzubindensind, übersendet der Benutzer die hierfür vorgesehene Druckausgabean die zuständige Zollstelle.(2) Befinden sich die Waren, für die der Antrag gestellt wird, in einemanderen Mitgliedstaat, sind die Vorschriften über die gegenseitigeAmtshilfe (Artikel 910 ff. ZK-DVO) anzuwenden.4.11 DownloadDie Anwendung steht allen <strong>ATLAS</strong>-Dienststellen zur Verfügung. Sieunterstützt die Sachbearbeitung der HZÄ und der ZÄ bei der Ausübungihrer Tätigkeit für die Bereiche SumA und Zollbehandlungeinschließlich NEE. Druckausgaben müssen von der festsetzendenStelle für eine weitere Bearbeitung nur noch in Ausnahmefällen angefordertwerden.4.12 <strong>Verfahren</strong> in Zuständigkeit der Zollstelle(1) Die Anwendung umfasst• Lokale Risikohinweise sowie den• Lokalen Überlassungszeitraum.(2) Die Daten dieser Anwendung stehen nur der Zollstelle zur Verfügung,die sie erfasst hat. Sie verwaltet die Inhalte in eigener Verantwortung.(3) Die Verbindlichkeit der lokalen Risikohinweise legt die Dienststellenleitungfest. Sie sind vom Benutzer angemessen zu berücksichtigen.(4) Der lokale Überlassungszeitpunkt für Waren, die im Anschreibeverfahrenin den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr überführtwerden, richtet sich nach den Festlegungen in der Bewilligung.Werden die Waren nicht mit der Anschreibung überlassen, mussvon der Zollstelle der Überlassungszeitpunkt entsprechend denFestlegungen in der Bewilligung eingestellt werden.(5) Bei Aussetzung eines lokalen Überlassungszeitraumes ist dasBeginndatum des Gültigkeitszeitraums der Aussetzung so festzulegen,dass bis zu diesem Datum noch ausreichend Zeit zur Verfügungsteht, den Teilnehmer anhand des amtlichen Vordruckes überdie Aussetzung zu informieren.Dok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben4 FunktionsumfangSeite 94

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