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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisung• in begründeten Ausnahmefällen gemäß Artikel 791 ZK-DVO(siehe Kapitel 4.9.7).Gründe für die Anerkennung eines Ausnahmefalls sind vom Anmelder/Vertreterin der Ausfuhranmeldung zu benennen.Ein Wechsel der Ausfuhrzollstelle kann in der Teilnehmereingabeaus technischen Gründen im einstufigen Ausfuhrverfahren nichtvorgenommen werden, da die Anmeldung bereits vom System entgegengenommenund für diese Zollstelle eine MRN-Nummer generiertwurde. Der Zugriff anderer Ausfuhrzollstellen auf diese MRN-Nummer ist nicht möglich.(2) Im einstufigen Ausfuhrverfahren sind• Anmeldungen zu den vereinfachten <strong>Verfahren</strong> uAM/ZA,• Anträge auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes und• Weiterleitungen an andere Ausgangszollstellennicht zulässig.Die Anmeldung zum einstufigen Ausfuhrverfahren wird mitgliedstaatenübergreifendnicht unterstützt.(3) Die Ausgangszollstelle überwacht den Ausgang der Waren. Mitder Gestellung richtet sich das weitere <strong>Verfahren</strong> nach Kapitel4.9.2.2. Mit Überlassung der Waren in das Ausfuhrverfahren sinddiese unmittelbar zum Ausgang freigegeben.(4) An den Flughafenzollstellen kann eine entgegengenommeneAusfuhranmeldung analog dem <strong>Verfahren</strong> Bestätigung der Vorab-Ausfuhranzeige vorab bestätigt werden.(5) Ein ABD wird nur auf Wunsch des Anmelders/Vertreters erzeugt;es ist in diesen Fällen jedoch nicht nach Artikel 793 a ZK-DVO abzustempeln.(6) Die Erledigung von Ausfuhrverfahren richtet sich nach Kapitel4.9.4.4.9.6 Ausfuhr im Zusammenhang mit einem Versandverfahren(1) Eine Schnittstelle zwischen dem Versand- und dem Ausfuhrverfahrenbesteht nicht.(2) In der Ausfuhranmeldung ist die voraussichtliche Ausgangszollstelle(letzte Zollstelle vor dem Ausgang) einzutragen.Die Annahme einer Ausfuhranmeldung bei der Abgangsstelle istunter den Voraussetzungen des Kapitels 4.9.7 möglich.(3) Das ABD, die MRN-Nummer mit Barcode oder Exemplar Nr. 3EP ist der Abgangsstelle zusammen mit der Arbeitsnummer desVersandverfahrens vorzulegen. Die Abgangszollstelle vermerktnach Überführung der Waren zum Versandverfahren auf dem ABDdie Versand-MRN. Nach Überführung der Waren zum Versandver-VoraussichtlicheAusgangszollstelleDok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben4 FunktionsumfangSeite 89

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