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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisungwerden 14 Tage nach ihrer Registrierung gelöscht.4.5.2.2 Summarische Anmeldung nach Gestellung(1) Nach der Gestellung kann der Teilnehmer eine endgültige SumAübermitteln.(2) Hat der Teilnehmer eine endgültige SumA übermittelt, die nichtverarbeitungsfähige Positionen enthält, so wird er in der Verarbeitungsmitteilungauf die nicht verarbeiteten Positionen hingewiesen.Der Teilnehmer muss die nicht verarbeitungsfähigen Positionen ineiner berichtigten SumA übermitteln.(3) Alle auf Papier abgegebenen SumA müssen unverzüglich vomBenutzer in der Anwendung erfasst werden. Anschließend vermerkter die SumA-Registriernummer auf dem vorgelegten Dokument.4.5.2.3 Summarische Anmeldung nach Versand(1) Nach Beendigung eines Versandverfahrens mit MRN werdenDaten an SumA grundsätzlich automatisiert übergeben und eineendgültige SumA mit Registriernummer erzeugt. Die Registriernummerwird automatisiert an Versand zurückgegeben.(2) Bei Versandverfahren, die nicht unter Einsatz von Informationstechnologieund Datennetzen zwischen den Zollbehörden (z.B. Versandverfahrenmit Frachtbrief CIM im Eisenbahnverkehr) abgewickeltoder beendet werden, kann der Teilnehmer eine endgültigeSumA übermitteln. Die mit der Verwahrungsmitteilung übermittelteSumA-Registriernummer ist vom Teilnehmer auf den der Bestimmungsstellevorzulegenden Unterlagen zu vermerken. Der Benutzerprüft mindestens stichprobenweise, ob die SumA vollständig undrichtig abgegeben wurde.(3) Bei vereinfachten Versandverfahren für besondere Verkehrszweige(Luft- oder Seeverkehr - Stufe 2), die nur unter Einsatz vonInformationstechnologie zwischen den Beteiligten ohne Einbindungder Zollbehörden im Abgangs- und Bestimmungsland abgewickeltwerden, ist der Teilnehmer verpflichtet, der Bestimmungsstelle einevorzeitige/endgültige SumA zu übermitteln.4.5.2.4 Verwahrungsmitteilung(1) Bei der Bestätigung von SumA-Positionen werden an den Verwahrer,Verfügungsberechtigten und den Gestellenden oder seinenVertreter Verwahrungsmitteilungen übermittelt, sofern diese Teilnehmersind.(2) Nach Beendigung eines Versandverfahrens erhalten nur derVerwahrer und ggf. der Verfügungsberechtigte eine Verwahrungsmitteilung.(3) Im Rahmen der Benutzereingabe werden die Verwahrungsmitteilungenautomatisiert bei der Zollstelle ausgedruckt, die diese anDok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben4 FunktionsumfangSeite 23

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