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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisungden Ausgangsvermerk. Handelt es sich beim Ausführer um einenZA und werden verbrauchsteuerpflichtige Waren häufig unter Steueraussetzungausgeführt, so kann, sofern keine steuerlichen Belangeentgegen stehen, vom zuständigen HZA zugelassen werden,dass die Ausfuhrvorgänge bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle aufGrundlage monatlich vorzulegender (elektronisch erstellter) Sammellistenin der Anwendung <strong>ATLAS</strong>-Ausfuhr abgeschlossen werden.In den Sammellisten sind zu jedem einzelnen <strong>Verfahren</strong> dasBVD, die Verbrauchsteuernummer des Versenders, die Bezugsnummersowie die MRN aufzuführen.(4) Ausfuhrsendungen im Post- bzw. Schienengüterverkehr könnenmit Hilfe der Anwendung Ausfuhr in das Ausfuhrverfahren überführtwerden. Da in der Ausfuhranmeldung die für den Post- bzw. Eisenbahnverkehrzuständige Ausgangszollstelle aus technischen Gründennicht angegeben werden kann, ist diese frei wählbar.Die für den Versandbahnhof zuständige Zollstelle schließt den Ausfuhrvorgangnach Übergabe der ABD in der Überwachung durchBenutzereingabe ab, wenn sie zuvor nach Artikel 793a Absatz 6 ZK-DVO den Vermerk „EXPORT“ und ihren Stempelabdruck auf demBahnfrachtbrief angebracht hat. Begleitet das ABD die Waren bis zueinem deutschen Grenzbahnhof, ist die für diesen Bahnhof zuständigeZollstelle für den Abschluss des Vorgangs in der Überwachungzuständig.Die Überwachung und Erledigung des Ausfuhrvorgangs im Postverkehrerfolgt jedoch außerhalb der Anwendung gemäß der DienstvorschriftVSF A 06 10 Nr. 2 Absätze 25a ff. Der Anmelder kann diePostübernahmebestätigung, das von der Deutschen Post AG bzw.der Postfiliale mit einem Tagesstempel versehene ABD oder einenVersendungsbeleg nach § 10 Absatz 1 Nr. 1 UStDV entsprechendKapitel 4.9.4 Absatz 5 der VA der Ausfuhrzollstelle vorlegen(5) Für die Ausfuhr• von Marktordnungswaren, für die eine Ausfuhrerstattung beantragtwird oder werden soll,• von Waren, die im Rahmen eines PV (d.h. angemeldeter <strong>Verfahren</strong>scode21 oder 22 in Feld 37) ausgeführt werden sollensowie• von Sendungen, bei denen der Anmelder außerhalb des Zollgebietsder Gemeinschaft ansässig ist,ist die Anwendung von <strong>ATLAS</strong>-Ausfuhr ausgeschlossen.Sofern der außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigeAnmelder (siehe 3. Unterpunkt) nur gelegentlich Waren anmeldet(Artikel 64 Absatz 2 Buchstabe b ZK), ist die Erfassung im Rahmender Benutzereingabe zulässig.Sofern der Anmelder/Vertreter anstelle einer mündlichen Anmeldungauch für Ausfuhrsendungen mit einem Warenwert bis1.000,00 Euro eine Ausfuhranmeldung als Teilnehmer übermitteltPost-/SchienengüterverkehrKeineAnwendungDok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben4 FunktionsumfangSeite 71

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