12.07.2015 Aufrufe

IT-Verfahren ATLAS - KIS

IT-Verfahren ATLAS - KIS

IT-Verfahren ATLAS - KIS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisung(3) Die Definition des Vertreters ergibt sich aus Artikel 5 ZK. Vertreter(4) Teilnehmer sind Beteiligte, die elektronisch Daten im Rahmenvon <strong>ATLAS</strong> mit der Zollverwaltung austauschen.(5) Teilnehmer am Ausgang sind im Ausfuhrverfahren Personen,die weder Anmelder im Sinne des Absatzes 2 noch Vertreter imSinne des Absatzes 3 sind, aber direkt oder indirekt vom Anmelder/Ausführerbeauftragt worden sind, elektronische Daten in derÜberwachung gemäß Kapitel 4.9.3 mit der Ausgangszollstelle auszutauschen.Pflichtverletzungen des Teilnehmers am Ausgangmuss sich in der Regel der Anmelder/Vertreter zurechnen lassenund ziehen für den Teilnehmer grundsätzlich zivilrechtliche Folgenim Innenverhältnis zum Ausführer/Anmelder nach sich. Bußgeldundstrafrechtliche Konsequenzen bleiben jedoch unberührt (vgl.insbesondere § 70 Absatz 6 Nr. 5 a i.V.m. § 10 Absatz 4 AWV).(6) Benutzer sind die Beschäftigten der Zollverwaltung, die eineZugangsberechtigung zu <strong>ATLAS</strong> haben.(7) Beteiligte sind Personen im Sinne von Artikel 4 Nr. 1 ZK, dieZollförmlichkeiten erfüllen oder dazu beitragen.(8) Datenübermittlungsdienstleister sind Personen, die im Auftrageines Anmelders oder seines Vertreters Nachrichten mit der Zollverwaltungaustauschen. Sie sind keine Vertreter im Sinne des Artikels5 ZK.(9) Dezentrale Kommunikationspartner sind Personen, die im Versand-bzw. Ausfuhrverfahren Nachrichten mit der Zollverwaltungaustauschen, ohne selbst HV, ZE oder Anmelder/Vertreter zu sein.Sie sind keine Vertreter im Sinne des Artikels 5 ZK.TeilnehmerBenutzerBeteiligteDÜDDezKP2 Dokumentationen zum <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>2.1 Dokumentationen für Teilnehmer(1) Für die Wirtschaftsbeteiligten und Softwareanbieter steht imInternet unter der Adresse www.zoll.de umfangreiches Informationsmaterialzur Verfügung.(2) Für Teilnehmer sind insbesondere folgende Dokumentationenund Regelungen von Bedeutung:• Merkblatt für TeilnehmerIm Merkblatt für Teilnehmer werden der Nachrichtenaustausch,die Nachrichtenabläufe sowie die Teilnahmevoraussetzungenam <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> dargestellt. Ferner werdenhier die in <strong>ATLAS</strong> genutzten EDIFACT-Nachrichten erläutertsowie die gültigen <strong>Verfahren</strong>scodes und EU-Codes für dieeinzelnen Anwendungen aufgeführt.• EDIFACT-ImplementierungshandbuchDas EDIFACT-Implementierungshandbuch ist die GrundlageDokumentationenDok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben2 Dokumentationen zum <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Seite 2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!