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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisung8.2.2 Summarische Anmeldung8.2.2.1 Regelung von KommunikationsstörungenTeilnehmer Zollstelle(1) Bei einer Kommunikationsstörung wird den Teilnehmern bewilligt,statt der <strong>IT</strong>-gestützten SumA eine SumA in zweifacher Ausfertigungauf Papier abzugeben. Für diese SumA kommen sämtlichePapiere in Betracht, die die erforderlichen Angaben nach Vordruck0306 enthalten.(2) Die Zollstelle führt eine Ausfallliste SumA (AL-SumA), in der siedie SumAen unter Vergabe fortlaufender Nummern registriert. DieUnterlagen werden Bestandteil der einzurichtenden Belegsammlung„AL-SumA“. Der Teilnehmer erhält eine Ausfertigung der SumA mitder AL-Nummer zurück.(3) Die Zollstelle überwacht, dass alle Waren einer zollrechtlichenBestimmung zugeführt werden. Sollen Waren während der Kommunikationsstörungeiner zollrechtlichen Bestimmung zugeführt werden,muss der Teilnehmer auf die AL-Nummer verweisen.(4) Nachdem das System wieder zur Verfügung steht, übersendetder Teilnehmer für Waren, die noch keiner zollrechtlichen Bestimmungzugeführt wurden, die Daten der SumA unter Angabe der AL-Nummer. Dies gilt nicht, wenn die Daten automatisiert von der AnwendungVersand übergeben werden. Hierbei ist zu beachten, dassdie von Versand übergebenen SumAen manuell erledigt werdenmüssen, wenn die Waren zwischenzeitlich eine zollrechtliche Bestimmungerhalten haben. Dazu hat der Benutzer den Report, derinnerhalb der zyklischen Auswertungen in SumA zur Verfügung gestelltwird, aufzurufen. Dies gilt auch für fehlerhafte Beendigungsanteile.(5) In der AL ist in allen Fällen ein weiterer Nachweis zu vermerken(z.B. SumA-, ZB-Registriernummer oder MRN). Es muss regelmäßiggeprüft werden, ob die in der AL-SumA enthaltenen Eintragungenbereits erledigt wurden.SumAauf PapierAusfallliste8.2.2.2 Regelung von KommunikationsstörungenZollstelle TeilnehmerFalls wegen Kommunikationsstörungen Anordnungen oder Vermerkeeiner Zollstelle (Verwahrungsmitteilung, Entscheidung über denVerwahrerwechsel usw.) zu bereits <strong>IT</strong>-gestützt übermitteltenSumAen nicht abgesetzt werden können, werden diese dem Teilnehmervorab in geeigneter Weise mitgeteilt und später <strong>IT</strong>-gestütztübermittelt.Dok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben8 <strong>Verfahren</strong>sweise im Problem- und FehlerfallSeite 102

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