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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisungnahmefälle im Normalverfahren (siehe auch Kapitel 8.2.4). Für TIR-<strong>Verfahren</strong> ist keine Benutzereingabe vorgesehen.(4) Alle <strong>ATLAS</strong>-Zollstellen können über die Anwendung Auskunftssystemdie Daten zu jedem Versandvorgang (national und international)anhand seiner MRN anfordern. Die Zollstelle hat ausschließlichlesenden Zugriff auf die Daten. Ausdrucke werden anderen Organisationseinheitender Zollverwaltung bei Bedarf auf Anfrage zurVerfügung gestellt.(5) Informationen zu internationalen Warenbewegungen könnenzusätzlich über den Online-Dienst der Europäischen Kommissionunter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/mishome?-Lang=DE abgefragt werden.4.8.2 Überführung - gemeinschaftliches/gemeinsames Versandverfahren4.8.2.1 Anlegen von ZollanmeldungenDer HV übermittelt der Abgangsstelle Versandanmeldungen als• Teilnehmer im Normalverfahren oder als• Teilnehmer im vereinfachten <strong>Verfahren</strong> ZV.4.8.2.1.1 Benutzereingabe(1) Im Rahmen der Benutzereingabe (siehe Kapitel 4.8.1 Absatz 2)wird eine schriftliche Versandanmeldung auf den Exemplaren Nr. 1,4 und 5 EP vorgelegt.(2) Die Abgangsstelle erfasst die vorgelegten Anmeldungen (EP)zur Überführung von Waren in das Versandverfahren.(3) Entgegengenommene und erfasste Versandanmeldungen werdenunter einer Arbeitsnummer registriert. Die Abgangsstelle entscheidetüber die rechtswirksame Annahme der Versandanmeldungnach Gestellung der Waren.4.8.2.1.2 Internet-Versandanmeldung(1) Unter der Adresse www.versand.internetzollanmeldung.de könnendie Daten einer Zollanmeldung zur Überführung in das Versandverfahrenim Normalverfahren erfasst und an die Zollverwaltungübermittelt werden. Im Anschluss daran muss die Versandanmeldungzweifach ausgedruckt, unterschrieben und der zuständigenAbgangsstelle vorgelegt werden.(2) Erst der unterschriebene IVA-Ausdruck ist eine schriftliche Versandanmeldungund muss zusammen mit allen erforderlichen Unterlagender Zollstelle vorgelegt und von dieser entgegengenommenwerden.(3) Der Benutzer prüft den IVA-Ausdruck und die zugehörigen Unterlagen.Erkennt er schwerwiegende Fehler, die eine sinnvolleIVADok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben4 FunktionsumfangSeite 45

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