14.12.2012 Aufrufe

BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft

BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft

BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

100<br />

V. Auslandsinvestitionen<br />

• Bei der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, maximal 4.000 EUR für jeden neu<br />

entstandenen Arbeitsplatz, wobei diese Beihilfe die Gesamthöhe der zweijährigen<br />

Bruttolohnkosten für einen neuen Arbeitsplatz nicht übersteigen dürfen.<br />

• Für Qualifizierungsmaßnahmen gemäß Art. 22 §§ 2 und 3 des Gesetzes über<br />

Öffentliche Hilfen (Fachqualifizierung und Grundqualifizierung) in einer Höhe<br />

gemäß Art. 22 §§ 4 und 5 (25 % Kosten der Fachqualifizierung, 50 % Kosten der<br />

Grundqualifizierung, vorwiegend für den KMU-Bereich), jedoch maximal pro<br />

Mitarbeiter 1.150 EUR.<br />

Staatliche Beihilfen für Unternehmer werden durch das Gesetz über Öffentliche Hilfen<br />

vom 27. Juli 2002 geregelt, das am 26. Oktober 2002 in Kraft trat. Es definiert<br />

Neuinvestitionen als:<br />

• Investitionen in Sachanlagen für die Gründung eines neuen Unternehmens, zur<br />

Förderung der Umsatzentwicklung eines bereits bestehenden Unternehmens sowie<br />

für neue wirtschaftliche Aktivitäten, die zu grundlegenden Veränderungen<br />

bezüglich Produktion, Produktionsprozess und Produktpalette eines existierenden<br />

Unternehmens führen.<br />

• Investitionen in immaterielle Werte durch Erwerb von Patenten, Verkaufslizenzen<br />

sowie nichtpatentierten technischen, technologischen, organisatorischen und<br />

Management know how.<br />

Die Gewährung maximaler öffentlicher Hilfen für Unternehmer ist grundsätzlich vom<br />

jeweiligen Wirtschaftszweig und dem Standort der Investition abhängig. Diesbezüglich<br />

existiert eine Reihe von Durchführungsbestimmungen des Ministerrates aus dem Jahre<br />

2001, die diese Sachverhalte im Detail regeln.<br />

Sonderwirtschaftszonen (SWZ)<br />

Das Gesetz über Sonderwirtschaftszonen vom 20. Oktober 1994 bildet die Grundlage<br />

für die Gründung und das Betreiben von Sonderwirtschaftszonen (poln. Abk. SSE). Es<br />

bot Investoren, die in diesen Zonen tätig werden, verschiedene Anreize und<br />

Steuerermäßigungen. Zu den wichtigsten gehören die teilweise bzw. völlige Befreiung<br />

von der Körperschaftssteuer sowie die Anrechnung eines Teils der Investitionsaufwendungen<br />

als abzugsfähige Betriebsausgaben.<br />

Das Gesetz definiert den Zweck, dem die Sonderwirtschaftszonen dienen sollen, die Art<br />

und Weise, in der sie angelegt werden, sowie die Regeln und Bedingungen, die<br />

hinsichtlich Investitionen in den SWZ sowie bezüglich der Gewinne der Investoren zur<br />

Anwendung kommen. In Bezug auf diejenigen Investoren, die vor Ende 2000 ihre<br />

Tätigkeit in den Sonderwirtschaftszonen aufgenommen haben, gelten die bis dahin

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!