BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft
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V. Auslandsinvestitionen<br />
• Bei der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, maximal 4.000 EUR für jeden neu<br />
entstandenen Arbeitsplatz, wobei diese Beihilfe die Gesamthöhe der zweijährigen<br />
Bruttolohnkosten für einen neuen Arbeitsplatz nicht übersteigen dürfen.<br />
• Für Qualifizierungsmaßnahmen gemäß Art. 22 §§ 2 und 3 des Gesetzes über<br />
Öffentliche Hilfen (Fachqualifizierung und Grundqualifizierung) in einer Höhe<br />
gemäß Art. 22 §§ 4 und 5 (25 % Kosten der Fachqualifizierung, 50 % Kosten der<br />
Grundqualifizierung, vorwiegend für den KMU-Bereich), jedoch maximal pro<br />
Mitarbeiter 1.150 EUR.<br />
Staatliche Beihilfen für Unternehmer werden durch das Gesetz über Öffentliche Hilfen<br />
vom 27. Juli 2002 geregelt, das am 26. Oktober 2002 in Kraft trat. Es definiert<br />
Neuinvestitionen als:<br />
• Investitionen in Sachanlagen für die Gründung eines neuen Unternehmens, zur<br />
Förderung der Umsatzentwicklung eines bereits bestehenden Unternehmens sowie<br />
für neue wirtschaftliche Aktivitäten, die zu grundlegenden Veränderungen<br />
bezüglich Produktion, Produktionsprozess und Produktpalette eines existierenden<br />
Unternehmens führen.<br />
• Investitionen in immaterielle Werte durch Erwerb von Patenten, Verkaufslizenzen<br />
sowie nichtpatentierten technischen, technologischen, organisatorischen und<br />
Management know how.<br />
Die Gewährung maximaler öffentlicher Hilfen für Unternehmer ist grundsätzlich vom<br />
jeweiligen Wirtschaftszweig und dem Standort der Investition abhängig. Diesbezüglich<br />
existiert eine Reihe von Durchführungsbestimmungen des Ministerrates aus dem Jahre<br />
2001, die diese Sachverhalte im Detail regeln.<br />
Sonderwirtschaftszonen (SWZ)<br />
Das Gesetz über Sonderwirtschaftszonen vom 20. Oktober 1994 bildet die Grundlage<br />
für die Gründung und das Betreiben von Sonderwirtschaftszonen (poln. Abk. SSE). Es<br />
bot Investoren, die in diesen Zonen tätig werden, verschiedene Anreize und<br />
Steuerermäßigungen. Zu den wichtigsten gehören die teilweise bzw. völlige Befreiung<br />
von der Körperschaftssteuer sowie die Anrechnung eines Teils der Investitionsaufwendungen<br />
als abzugsfähige Betriebsausgaben.<br />
Das Gesetz definiert den Zweck, dem die Sonderwirtschaftszonen dienen sollen, die Art<br />
und Weise, in der sie angelegt werden, sowie die Regeln und Bedingungen, die<br />
hinsichtlich Investitionen in den SWZ sowie bezüglich der Gewinne der Investoren zur<br />
Anwendung kommen. In Bezug auf diejenigen Investoren, die vor Ende 2000 ihre<br />
Tätigkeit in den Sonderwirtschaftszonen aufgenommen haben, gelten die bis dahin