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BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft

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Business in Polen<br />

• Reduzierte Zölle, für Waren aus der EU, den EFTA-Staaten, der Tschechischen<br />

Republik, Estland, von den Färöer-Inseln, aus Ungarn, Israel, Litauen, Lettland,<br />

Rumänien, der Slowakei, Slowenien und der Türkei.<br />

• Stückzahlzollabgaben in Höhe von 3,5 % des Gesamtzollwerts, in Form einer<br />

Zollpauschale für Waren in Paketsendungen von natürlichen Personen aus dem<br />

Ausland, und bestimmt für natürliche Personen, und für Waren im persönlichen<br />

Reisegepäck, falls diese bezüglich ihrer Art und Menge keine Handelsware<br />

darstellen, vorausgesetzt, ihr Gesamtwert übersteigt 350 EUR nicht und ist größer<br />

als 45 EUR (für Pakete) bzw. 175 EUR (für persönliches Reisegepäck),<br />

entsprechend Bestimmungen Art. 190 10 und 190 14 Zollgesetz.<br />

In jedem Fall ist ein Ursprungszeugnis gemäß WTO-Standards vorzulegen. Kann das<br />

Land bzw. die Region des Warenursprungs nicht festgestellt werden, so wird nach<br />

Vergleich zwischen unabhängigem Zoll und Konventionalzoll stets der höhere, mit<br />

einem Aufschlag von 100 %, angesetzt.<br />

In den letzten Jahren hat Polen kontinuierlich seine Zollpolitik den Standards der<br />

Europäischen Union angeglichen. Im Jahre 2002 ist eine weitere Absenkung der Zölle<br />

für Agrarprodukte und Industriewaren erreicht worden. Dies führte zu einer<br />

Verminderung des durchschnittlichen Zollsatzes auf 2,08 % im Jahre 2003.<br />

Das polnische Zollrecht beugt mit der Möglichkeit der Anwendung von Anti-Dumping-<br />

Zöllen dem Import von Waren zu Niedrigpreisen nach Polen vor. Diesbezügliche<br />

Vorgehensweisen, die in der Praxis zur Handhabung von Anti-Dumping-Zöllen führen<br />

können, werden vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Soziales, gestützt auf ein<br />

bestätigtes Ersuchen eines betroffenen inländischen Unternehmens, in die Wege geleitet.<br />

Das Ministerium kann ebenso Verfahren mit dem Ziel, stichhaltige Beweise für<br />

Dumping-Praktiken zu erlangen, in Gang setzen. Im Verlauf derartiger Anti-Dumping-<br />

Verfahren arbeitet das Ministerium mit dem Amt für Kartellrecht und<br />

Verbraucherschutz zusammen.<br />

Zu erwähnen ist, dass das Zentrale Zollamt seit dem 30. April 2002 nicht mehr existent<br />

ist. Ab dem 1. Mai 2002 wurden dessen Pflichten 17 regionalen Zollverwaltungen und<br />

dem Ministerium der Finanzen übertragen. Dies brachte jedoch keine Veränderungen<br />

der zollmäßigen Abfertigungsverfahren mit sich.<br />

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