BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft
BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft
BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Vertretungen<br />
Business in Polen<br />
Ausländische <strong>Gesellschaft</strong>en dürfen Vertretungen in Polen nur zum Zweck der<br />
Selbstdarstellung und Eigenwerbung einrichten. Dies erfordert eine Eintragung im<br />
Register der Vertretungen ausländischer Handelsfirmen, das beim Minister für<br />
Wirtschaft, Arbeit und Soziales geführt wird. Die Eintragung erfolgt auf der Grundlage<br />
eines Antrags der betreffenden <strong>Gesellschaft</strong>. Der Antrag muss in polnischer Sprache<br />
folgende Angaben enthalten:<br />
• Name, Sitz und Rechtsform der ausländischen <strong>Gesellschaft</strong>, von der die Vertretung<br />
eröffnet wird,<br />
• Eigenkapital oder Anfangskapital der <strong>Gesellschaft</strong>,<br />
• Gegenstand ihrer Geschäftstätigkeit,<br />
• Name und polnische Anschrift einer Person in der Vertretung, die zur Vertretung<br />
der <strong>Gesellschaft</strong> befugt ist.<br />
Dem genannten Antrag sind folgende Dokumente beizufügen:<br />
• Gründungsurkunde (<strong>Gesellschaft</strong>svertrag, Satzung) der <strong>Gesellschaft</strong>,<br />
• Abschrift der Eintragung im Handelsregister oder eines gleichbedeutenden<br />
Dokuments,<br />
• Erklärung der <strong>Gesellschaft</strong> über die Einrichtung der Vertretung und<br />
• gegebenenfalls über den eingezahlten Betrag des Aktienkapitals.<br />
Soweit diese Dokumente fremdsprachig sind, ist ihnen eine beglaubigte Übersetzung in<br />
die polnische Sprache beizufügen.<br />
Vertretungen müssen den Namen der <strong>Gesellschaft</strong> in der Sprache ihres Registrierungslands<br />
führen, und zwar unter Angabe ihrer Rechtsform in polnischer Übersetzung und<br />
mit dem Zusatz „przedstawicielstwo w Polsce“ (Vertretung in Polen).<br />
Ebenso wie Zweigniederlassungen haben Vertretungen eine getrennte Buchführung in<br />
polnischer Sprache und gemäß den polnischen Buchführungsvorschriften zu unterhalten<br />
und müssen dem polnischen Minister für Wirtschaft, Arbeit und Soziales gegebenenfalls<br />
Mitteilung machen über:<br />
• Beginn oder Beendigung der Liquidation der ausländischen Firma, welche die<br />
Vertretung in Polen eröffnet hat,<br />
• den Verlust des Rechts der Firma zur Fortführung ihrer Geschäftstätigkeit,<br />
• den Verlust des Rechts der Firma, über ihr Vermögen zu verfügen, und<br />
• jede Veränderung, die Angaben im Eintragungsantrag der Vertretung und den<br />
Betrag des eingezahlten Kapitals betrifft.<br />
157