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BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft

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Business in Polen<br />

Für alle Angelegenheiten, die sich auf das Beschäftigungsverhältnis beziehen, ist das<br />

polnische Recht maßgebend; das gilt für das vertragliche Arbeitgeber-Arbeitnehmer-<br />

Verhältnis, Arbeitsbedingungen, Sozialversicherung und Gewerkschaften.<br />

Der Arbeitgeber muss einen schriftlichen Anstellungsvertrag mit dem Beschäftigten<br />

schließen. Der Vertrag hat die auszuführende Arbeit zu beschreiben, den Zeitpunkt des<br />

Vertragsbeginns festzulegen und die Vergütung zu bestimmen. Der Anstellungsvertrag<br />

kann für unbestimmte oder bestimmte Dauer oder auch für die Zeit bis zur Erledigung<br />

einer bestimmten Aufgabe geschlossen werden.<br />

Arbeitgeber haben das Recht, ihren Mitarbeitern Konkurrenzverbote auszusprechen.<br />

Diesbezügliche Festlegungen können in Form eines absoluten Verbotes der<br />

Zusammenarbeit mit einem Konkurrenzunternehmen bzw. dem Verbot der<br />

Arbeitsaufnahme in einem solchen nach Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem<br />

Unternehmen abgefasst werden. Falls Mitarbeiter die Konkurrenzverbotsklausel<br />

unterlaufen, können sie dafür finanziell haftbar gemacht werden.<br />

Der Beschäftigte ist verpflichtet, gehorsam und gewissenhaft zu arbeiten, sich an die<br />

vom Unternehmen festgelegten Arbeitszeiten zu halten, diese effektiv zu nutzen, stets<br />

den Nutzen des Unternehmens im Auge zu behalten und Arbeitsanweisungen der<br />

Vorgesetzten Folge zu leisten. Der Beschäftigungsvertrag kann fristlos gekündigt<br />

werden, wenn der Beschäftigte vorsätzlich einen schweren Vertragsbruch begeht, eine<br />

Straftat verübt oder aus eigenem Verschulden einem Qualifikationsnachweis verlustig<br />

geht, den er zur Ausführung seiner Arbeit benötigt.<br />

Grundsätzlich müssen Beschäftigte mindestens 18 Jahre alt sein. Doch gibt es besondere<br />

Regelungen für die Beschäftigung Jugendlicher. Beschäftigte, die weniger als zwei Jahre<br />

bis zur Erreichung ihres Pensionsalters und/oder dem Erwerb von Pensionsrechten<br />

haben (65 Jahre bei Männern, 60 Jahre bei Frauen), dürfen nur bei Konkurs oder<br />

Liquidation der <strong>Gesellschaft</strong> entlassen werden. Gleiches gilt für Beschäftigte während<br />

Urlaubszeiten, von Krankschreibungen, Mutterschaftsurlaubs oder eines vorher<br />

beantragten Sonderurlaubs.<br />

Bei Beendigung des Beschäftigungsvertrags muss das Unternehmen dem Beschäftigten<br />

eine Beurteilung ausstellen. Diese Beurteilung sollte die für einen neuen Arbeitgeber<br />

notwendige Angaben darüber enthalten, welche Art von Arbeit der Beschäftigte<br />

verrichtete, welche Stellung er einnahm, wie hoch seine Vergütung war und wie sie sich<br />

zusammensetzte, in welcher Form und aus welchen Gründen das Arbeitsrechtsverhältnis<br />

beendet wurde.<br />

Löhne und Gehälter werden in polnischer Währung mindestens einmal im Monat<br />

gezahlt. Die Arbeitszeit beträgt bis zu 8 Stunden täglich und im Durchschnitt 40 Stunden<br />

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