BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft
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Business in Polen<br />
Für alle Angelegenheiten, die sich auf das Beschäftigungsverhältnis beziehen, ist das<br />
polnische Recht maßgebend; das gilt für das vertragliche Arbeitgeber-Arbeitnehmer-<br />
Verhältnis, Arbeitsbedingungen, Sozialversicherung und Gewerkschaften.<br />
Der Arbeitgeber muss einen schriftlichen Anstellungsvertrag mit dem Beschäftigten<br />
schließen. Der Vertrag hat die auszuführende Arbeit zu beschreiben, den Zeitpunkt des<br />
Vertragsbeginns festzulegen und die Vergütung zu bestimmen. Der Anstellungsvertrag<br />
kann für unbestimmte oder bestimmte Dauer oder auch für die Zeit bis zur Erledigung<br />
einer bestimmten Aufgabe geschlossen werden.<br />
Arbeitgeber haben das Recht, ihren Mitarbeitern Konkurrenzverbote auszusprechen.<br />
Diesbezügliche Festlegungen können in Form eines absoluten Verbotes der<br />
Zusammenarbeit mit einem Konkurrenzunternehmen bzw. dem Verbot der<br />
Arbeitsaufnahme in einem solchen nach Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem<br />
Unternehmen abgefasst werden. Falls Mitarbeiter die Konkurrenzverbotsklausel<br />
unterlaufen, können sie dafür finanziell haftbar gemacht werden.<br />
Der Beschäftigte ist verpflichtet, gehorsam und gewissenhaft zu arbeiten, sich an die<br />
vom Unternehmen festgelegten Arbeitszeiten zu halten, diese effektiv zu nutzen, stets<br />
den Nutzen des Unternehmens im Auge zu behalten und Arbeitsanweisungen der<br />
Vorgesetzten Folge zu leisten. Der Beschäftigungsvertrag kann fristlos gekündigt<br />
werden, wenn der Beschäftigte vorsätzlich einen schweren Vertragsbruch begeht, eine<br />
Straftat verübt oder aus eigenem Verschulden einem Qualifikationsnachweis verlustig<br />
geht, den er zur Ausführung seiner Arbeit benötigt.<br />
Grundsätzlich müssen Beschäftigte mindestens 18 Jahre alt sein. Doch gibt es besondere<br />
Regelungen für die Beschäftigung Jugendlicher. Beschäftigte, die weniger als zwei Jahre<br />
bis zur Erreichung ihres Pensionsalters und/oder dem Erwerb von Pensionsrechten<br />
haben (65 Jahre bei Männern, 60 Jahre bei Frauen), dürfen nur bei Konkurs oder<br />
Liquidation der <strong>Gesellschaft</strong> entlassen werden. Gleiches gilt für Beschäftigte während<br />
Urlaubszeiten, von Krankschreibungen, Mutterschaftsurlaubs oder eines vorher<br />
beantragten Sonderurlaubs.<br />
Bei Beendigung des Beschäftigungsvertrags muss das Unternehmen dem Beschäftigten<br />
eine Beurteilung ausstellen. Diese Beurteilung sollte die für einen neuen Arbeitgeber<br />
notwendige Angaben darüber enthalten, welche Art von Arbeit der Beschäftigte<br />
verrichtete, welche Stellung er einnahm, wie hoch seine Vergütung war und wie sie sich<br />
zusammensetzte, in welcher Form und aus welchen Gründen das Arbeitsrechtsverhältnis<br />
beendet wurde.<br />
Löhne und Gehälter werden in polnischer Währung mindestens einmal im Monat<br />
gezahlt. Die Arbeitszeit beträgt bis zu 8 Stunden täglich und im Durchschnitt 40 Stunden<br />
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