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BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft

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Business in Polen<br />

Insgesamt definiert das Gesetz über die Einkommensteuer natürlicher Personen mehr als<br />

hundert Arten von Befreiungen von der Einkommensteuer sowie verschiedene<br />

Möglichkeiten für eine Herabsetzung von Bemessungsgrundlage und Steuer.<br />

• Erbschafts- und Schenkungssteuer: Die Grundlage für die Besteuerung bildet der<br />

Verkehrswert von Waren und Eigentumsrechten, die aufgrund von Erbschaft, Schenkung<br />

und Ersitzung erworben werden. Der Steuersatz ist progressiv und seine Höhe hängt von<br />

der Beziehung zwischen Schenkungsgeber (Erblasser) und Empfänger ab.<br />

• Steuern auf Zivil- und Rechtsgeschäfte: Am 1. Januar 2001 trat das neue Gesetz<br />

über Steuern auf Zivil- und Rechtsgeschäfte in Kraft, das am 9. September 2000<br />

verabschiedet werde. Der Steuerpflichtige muss ohne Aufforderung der Steuerbehörde<br />

seine Steuer berechnen und eine Erklärung einreichen. Die Steuer muss binnen 14 Tagen<br />

nach Entstehen der Steuerpflicht entweder bar oder per Überweisung an das Finanzamt<br />

abgeführt werden.<br />

• Stempelgebühr: Am 1. Januar 2001 trat ein neues Gesetz über die Stempelgebühr,<br />

verabschiedet am 9. September 2000, in Kraft. Der Stempelsteuerpflichtige muss ohne<br />

Aufforderung der Steuerbehörde seine Stempelsteuer berechnen und eine Erklärung<br />

einreichen. Die Stempelsteuer muss innerhalb von 14 Tagen nach Entstehen der<br />

Steuerpflicht entweder bar oder per Überweisung an das Finanzamt abgeführt werden.<br />

• Lokale Steuern: Die örtlichen Behörden sind berechtigt, die Steuersätze und den<br />

Umfang der Ermäßigungen der örtlichen Steuern zu bestimmen. Der Steuersatz darf aber<br />

die vom Parlament festgelegten Höchstwerte nicht überschreiten. Örtliche Steuern und<br />

Abgaben umfassen die Immobiliensteuer, die Hundesteuer sowie Markt- und<br />

Standgebühren.<br />

• Immobiliensteuer: Alle Immobilien unterliegen der Immobiliensteuer bis zu einer<br />

Höchstgrenze, die vom Finanzminister festgelegt und in einer entsprechenden<br />

Verordnung jedes Jahr veröffentlicht wird. Jedes Jahr wird der Steuersatz durch<br />

Beschluss der örtlichen Selbstverwaltung auf Gemeindeebene festgelegt und kann in<br />

jeder Verwaltungseinheit unterschiedlich ausfallen. Die Immobiliensteuer - Höchstsätze<br />

für das Jahr 2003 für verschiedene Immobilientypen sind in der folgenden Tabelle<br />

angeführt:<br />

Immobilientyp Steuer/m 2 p.a.<br />

Wohngebäude 0,51 PLN<br />

Gewerbegebäude 17,31 PLN<br />

Sonstige Bauten 5,78 PLN<br />

Gewerbeflächen 0,62 PLN<br />

Sonstige Flächen 0,30 PLN<br />

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