BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft
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Business in Polen<br />
Insgesamt definiert das Gesetz über die Einkommensteuer natürlicher Personen mehr als<br />
hundert Arten von Befreiungen von der Einkommensteuer sowie verschiedene<br />
Möglichkeiten für eine Herabsetzung von Bemessungsgrundlage und Steuer.<br />
• Erbschafts- und Schenkungssteuer: Die Grundlage für die Besteuerung bildet der<br />
Verkehrswert von Waren und Eigentumsrechten, die aufgrund von Erbschaft, Schenkung<br />
und Ersitzung erworben werden. Der Steuersatz ist progressiv und seine Höhe hängt von<br />
der Beziehung zwischen Schenkungsgeber (Erblasser) und Empfänger ab.<br />
• Steuern auf Zivil- und Rechtsgeschäfte: Am 1. Januar 2001 trat das neue Gesetz<br />
über Steuern auf Zivil- und Rechtsgeschäfte in Kraft, das am 9. September 2000<br />
verabschiedet werde. Der Steuerpflichtige muss ohne Aufforderung der Steuerbehörde<br />
seine Steuer berechnen und eine Erklärung einreichen. Die Steuer muss binnen 14 Tagen<br />
nach Entstehen der Steuerpflicht entweder bar oder per Überweisung an das Finanzamt<br />
abgeführt werden.<br />
• Stempelgebühr: Am 1. Januar 2001 trat ein neues Gesetz über die Stempelgebühr,<br />
verabschiedet am 9. September 2000, in Kraft. Der Stempelsteuerpflichtige muss ohne<br />
Aufforderung der Steuerbehörde seine Stempelsteuer berechnen und eine Erklärung<br />
einreichen. Die Stempelsteuer muss innerhalb von 14 Tagen nach Entstehen der<br />
Steuerpflicht entweder bar oder per Überweisung an das Finanzamt abgeführt werden.<br />
• Lokale Steuern: Die örtlichen Behörden sind berechtigt, die Steuersätze und den<br />
Umfang der Ermäßigungen der örtlichen Steuern zu bestimmen. Der Steuersatz darf aber<br />
die vom Parlament festgelegten Höchstwerte nicht überschreiten. Örtliche Steuern und<br />
Abgaben umfassen die Immobiliensteuer, die Hundesteuer sowie Markt- und<br />
Standgebühren.<br />
• Immobiliensteuer: Alle Immobilien unterliegen der Immobiliensteuer bis zu einer<br />
Höchstgrenze, die vom Finanzminister festgelegt und in einer entsprechenden<br />
Verordnung jedes Jahr veröffentlicht wird. Jedes Jahr wird der Steuersatz durch<br />
Beschluss der örtlichen Selbstverwaltung auf Gemeindeebene festgelegt und kann in<br />
jeder Verwaltungseinheit unterschiedlich ausfallen. Die Immobiliensteuer - Höchstsätze<br />
für das Jahr 2003 für verschiedene Immobilientypen sind in der folgenden Tabelle<br />
angeführt:<br />
Immobilientyp Steuer/m 2 p.a.<br />
Wohngebäude 0,51 PLN<br />
Gewerbegebäude 17,31 PLN<br />
Sonstige Bauten 5,78 PLN<br />
Gewerbeflächen 0,62 PLN<br />
Sonstige Flächen 0,30 PLN<br />
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